Es ist tatsächlich so, dass seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) eine freie Werkstattwahl für Service und Wartung besteht. Allerdings können Garantiearbeiten nur durch einen Fiat Servicepartner durchgeführt werden.
Ich weiß nicht, ob du es mal ausprobieren möchtest wie die FIAT reagiert wenn dein Fahrzeug nicht in einer FIAT Werkstatt gewartet wurde. Des Weiteren sollte jedem bewusst sein, dass Anschlußgarantien sehr wohl den Passus haben dürfen, dass alle Wartungen durch eine FIAT FAchwerkstatt durchgeführt werden müssen.