Es gibt Neuigkeiten von der Finanzbehörde:
Das wird für alle interessant sein die ihr Auto vor dem 05.11.08 angemeldet haben und dies jetzt auf EURO5 umgeschlüsselt haben (so wie ich).
Lt. dem Schrieb bekommen wir jetzt doch eine Steuerbegünstigung!!!

Kfz-Steuer | Ausdehnung der § 10a KraftStG-Steuervergünstigung (FinMin)
Das FinMin Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuervergünstigung von bis zu zwei Jahren gem. § 10a KraftStG für Pkw, die von der Zulassungsbehörde in die Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 eingestuft wurden, nach Absatz 3 dieser Vorschrift in modifizierter Form auch für vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge gewährt wird, wenn im Fahrzeugschein am Tag der ersten Zulassung eine Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die bestätigt, dass die Voraussetzung der Steuervergünstigung erfüllt sind.
Der Ausweis der Schlüsselnummer ist auch dann erfüllt, wenn im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung keine ausreichende Einstufung ausgewiesen war, die Zulassungsbehörde die erforderliche Emissionsklasse aber mit Wirkung ab dem Tag der erstmaligen Zulassung bestätigt hat.