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Autor Thema: Euro 5  (Gelesen 31304 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

fegebesen

Re: Euro 5
« Antwort #30 am: 10.03.2009, 14:34 »
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Nein. plakette geht nur bis 4
Zeiten ändern dich...

Pega79

  • Gast
Re: Euro 5
« Antwort #31 am: 11.03.2009, 20:54 »
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Ich hab jetzt am 20.03. einen Termin beim Händler um das Softwareupdate bei meinem Diesel einspielen zu lassen.

Kostenlos ist es defintiv nicht, lt. Händler ca. 80 Euro!!!

Stipo

  • Gast
Re: Euro 5
« Antwort #32 am: 11.03.2009, 22:08 »
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Also keine grüne Plakette mit ner 5? Schade hab mich schon gefreut den BMW's und co. zu protzen.

Die grüne kriegt ja auch fast jeder Benziner mit nem Kat :aetsch:

a3kornblume

Re: Euro 5
« Antwort #33 am: 11.03.2009, 23:57 »
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Ich hab jetzt am 20.03. einen Termin beim Händler um das Softwareupdate bei meinem Diesel einspielen zu lassen.

Kostenlos ist es defintiv nicht, lt. Händler ca. 80 Euro!!!


Cool: Bei Diesel funzt das also auch. Dann berichte doch mal, ob du irgendwelche Änderungen bemerkst in Bezug auf die Motorcharakteristik und so..

Mit freundlichem Ruß
a3kornblume

Von Anfang 2008 (~000.000km) bis Ende 2013 (~150.000km): Fiat 500 1.3 Multijet Sport-Fahrer

Pega79

  • Gast
Re: Euro 5
« Antwort #34 am: 25.03.2009, 21:01 »
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So, das Update ist drauf. Also Fahrunterschiede zu vorher kann ich nicht feststellen bei meinem Diesel.

Preis bei Fiat-Händler: 66 Euro zzgl. Mwst.

Jetzt kommen natürlich noch die Kosten vom LRA dazu für die Eintragung EURO5 (neuer Brief/Schein).

Pega79

  • Gast
Neues von der Finanzbehörde - Steuefreiheit EURO5
« Antwort #35 am: 12.05.2009, 20:33 »
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Es gibt Neuigkeiten von der Finanzbehörde:

Das wird für alle interessant sein die ihr Auto vor dem 05.11.08 angemeldet haben und dies jetzt auf EURO5 umgeschlüsselt haben (so wie ich).
Lt. dem Schrieb bekommen wir jetzt doch eine Steuerbegünstigung!!!  ;D



Kfz-Steuer | Ausdehnung der § 10a KraftStG-Steuervergünstigung (FinMin)

Das FinMin Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuervergünstigung von bis zu zwei Jahren gem. § 10a KraftStG für Pkw, die von der Zulassungsbehörde in die Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 eingestuft wurden, nach Absatz 3 dieser Vorschrift in modifizierter Form auch für vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge gewährt wird, wenn im Fahrzeugschein am Tag der ersten Zulassung eine Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die bestätigt, dass die Voraussetzung der Steuervergünstigung erfüllt sind.

Der Ausweis der Schlüsselnummer ist auch dann erfüllt, wenn im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung keine ausreichende Einstufung ausgewiesen war, die Zulassungsbehörde die erforderliche Emissionsklasse aber mit Wirkung ab dem Tag der erstmaligen Zulassung bestätigt hat.

a3kornblume

Re: Euro 5
« Antwort #36 am: 12.05.2009, 20:40 »
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Ja sauber!  :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
Mit freundlichem Ruß
a3kornblume

Von Anfang 2008 (~000.000km) bis Ende 2013 (~150.000km): Fiat 500 1.3 Multijet Sport-Fahrer

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Re: Euro 5
« Antwort #37 am: 13.05.2009, 18:18 »
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Das klingt doch mal sehr gut! Ich werde gleich mal bei der Behörde in München nachfragen  ;D
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Re: Neues von der Finanzbehörde - Steuefreiheit EURO5
« Antwort #38 am: 14.05.2009, 09:27 »
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Kfz-Steuer | Ausdehnung der § 10a KraftStG-Steuervergünstigung (FinMin)

Das FinMin Baden-Württemberg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Steuervergünstigung von bis zu zwei Jahren gem. § 10a KraftStG für Pkw, die von der Zulassungsbehörde in die Emissionsklassen Euro 5 und Euro 6 eingestuft wurden, nach Absatz 3 dieser Vorschrift in modifizierter Form auch für vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassene Fahrzeuge gewährt wird, wenn im Fahrzeugschein am Tag der ersten Zulassung eine Schlüsselnummer ausgewiesen ist, die bestätigt, dass die Voraussetzung der Steuervergünstigung erfüllt sind.

Tja, und unsere Schlüsselnummer weist halt nur EURO4 aus...


Der Ausweis der Schlüsselnummer ist auch dann erfüllt, wenn im Fahrzeugschein am Tag der erstmaligen Zulassung keine ausreichende Einstufung ausgewiesen war, die Zulassungsbehörde die erforderliche Emissionsklasse aber mit Wirkung ab dem Tag der erstmaligen Zulassung bestätigt hat.

die Zulassungsbehörde ist mein örtliches Landratsamt... und wie wollen die das oben beschriebene nun bestätigen, zumal mein Fahrzeug erst nach über einem Jahr nach der Zulassung tatsächlich erst nach Umrüstung der Software die erforderliche EURO5 Norm erfüllt?

Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt der Zulassung nur EURO5 vorbereitet...sprich EURO5-ready....

ich denke wir haben keine Chance.....  :winsel:

Odenwaldtour 2008 - Harz 2009 - Bavaria 2010

Luigi500

  • Gast
Re: Euro 5
« Antwort #39 am: 14.05.2009, 10:15 »
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Da habe ich doch mal eine Frage:
Bei mir im Schein steht das so drinne: Euro 4 ; 5L

Was bedeutet das L ? ???

Fragende Grüße  :winkewinke:
Eva