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Am besten eine Null Rechnung mit den ausgeführten Garantiearbeiten ausstellen lassen, dann hat man einen Beleg wenn innerhalb des halben Jahres was sein sollte.
....Bei der Neuwagengarantie ist dies ebenso. Wird nach einem Jahr und elf Monaten der bewußte Schlauch ausgetauscht, weil man auf das ganze Auto zwei Jahre Garantie hat, dann hat man auf den gerade erneuerten Schlauch keine Garantie. Ist der Schlauch nach einem Monat wieder hin, dann wird er aufgrund der Fahrzeuggarantie wieder ausgewechselt. Und nicht, weil der Schlauch erst einen Monat alt war. Ist die Fahrzeuggarantie abgelaufen, dann wird auch ein vor einem Monat ausgewechselter Schlauch nicht mehr auf Garantie ausgewechselt. Dann beginnt der Eiertanz mit der Kulanz.(Ich meine, daß dies der aktuellen Rechtsprechung entspricht.)
Ach ja, ich habe einen 1,2er, ist jetzt 2 1/2 Jahre alt und es ist immer noch der erste Schlauch drin.