Ich bin eher der Meinung, die Werkstatt ist noch beim ersten Versuch. Der wird erst abgeschlossen sein, wenn die Werkstatt das Auto als repariert an den Kunden zurück gibt. Es darf sich die Reparatur natürlich nicht zu lange hinziehen. Aber das sind alles Werte, die letzten Endes vor Gericht geklärt werden. Wenn ich jetzt die Befürchtung hätte, daß ich auf Wandlung bestehen wollte, dann würde ich doch ganz vorsichtig mal meinen Rechtsanwalt kontakten.