Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm
Zitat aus dem Gutachten für Eibach Pro-Kit:und was sagt diese nun aus :denk:
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm
ist es zulässig, oder nichtJA, wenn die Kugel bei voller beladung über 35cm ist.... (eine andere Frage ist wie der TÜV das überprüft)
Hallo,Danke :thumbsup:
ich haben meinen 500er mit Novitec um - 40mm tiefer gelegt und eine starre AHK.
Der Kugelkpf ist ca 38 cm von der Strasse entfernt.
Ich hoffe ich konnte Dir etwas helfen,
liebe Grüße
Ralf
Sodala AHK bestellt :thumbsup: Bald gehöre ich auch zum Club :sm3:
kimmst dann des nechste moi mitm wohnohänger nach bremen? :undweg:vielleicht erst mal mit'm Radlständer? ;D
Also da würde ich nicht so zuversichtlich sein. Meine Anfrage beim TüV-Prüfer hier war negativ. Nach meiner Tieferlegung habe ich von der Prüfstelle ein NoGo bekommen. Keine Anhängerkupplung nach Tieferlegung. Die Unterkante der Kupplung sei der relevante Punkt, sagte man mir.
Also ist es im ermessen der Prüfstelle. Frag besser da erstmal nach.