Fiat 500 und Abarth 500 > 500 - Allgemeines

Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018

(1/7) > >>

Roberts:
Wie in einem anderen Thread geschrieben, haben wir uns einen 500 1.2 8V Start&Stopp mit der Lounge-Ausstattung als Tageszulassung gekauft. Die Erstzulassung war im Januar 2019. Das Fahrzeug hat die HSN Schlüsselnummer 1727 und hat wie alle Fahrzeuge dieser Baureihe ab Mai 2018 die Typenzulassung der Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP (nach WLTP-Messverfahren) bekommen (In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht dazu EURO6;WLTP;AG;PI/CI M, N1 I und die Emissionsschlüsselnummer 36AG ist vermerkt, was laut Internetrecherche eindeutig Euro 6d-TEMP bedeutet). Der CO2-Austoss wird aber noch nach NEFZ-Zyklus-Norm mit 115 g/km angegeben. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird als CO2-Austoss mit 154 g/km genannt, was uns erst nicht aufgefallen ist. Dementsprechend hat bei uns gestern der Steuerbescheid einen Schock ausgelöst, da dieser als Schadstoffklasse Euro 6 angibt, der CO2-Austoss ebenfalls mit 154 g/km angegeben wird und die Steuer relativ gesehen exorbitant teurer als erwartet ist.

Kann uns das jemand erklären?

tompeter:
Der Schadamstoffausstoß wird in einer Übergangsfrist mit beiden Werten angegeben. Steuerlich relevant ist der der neuen Norm zugrunde liegende Wert, also die deutlich höhere Kfz-Steuer, getreu dem Grundsatz: Umweltschutz muss bestraft werden, sozusagen euer persönlicher Beitrag für ein besseres Klima.

PS: mein TA mit 105 PS kostet dank der alten Norm 26 Euro/Jahr, obwohl Fiat ihn wegen der Schadstoff-Emission im Vollastbereich vom Markt genommen hat..


Gruß
Thomas



Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Roberts:

--- Zitat von: tompeter am 05.04.2019, 12:07 ---Der Schadamstoffausstoß wird in einer Übergangsfrist mit beiden Werten angegeben. Steuerlich relevant ist der der neuen Norm zugrunde liegende Wert, also die deutlich höhere Kfz-Steuer
--- Ende Zitat ---

So war mir das auch für alle Fahrzeuge bekannt, die noch nach NEFZ eine Typenzulassung erhalten haben und dann nach dem 31.08.2018 erstzugelassen werden. Aber Fahrzeuge, die bereits eine Typenzulassung nach WLTP-Norm mit Schadstoffklasse Euro 6d-TEMP sollten dann doch ihre Schadstoffausstoß-Einstufung behalten. Typenzulassung für den aktuellen Fiat 500 war der 05.2018 und unser 500er ist definitiv danach gebaut worden.

Ich verstehe es immer noch nicht und der Händler hat auch den CO2-Ausstoß mit 154 g/km nicht angegeben obwohl er Ersteigentümer war. Das kann doch so nicht in Ordnung sein.

tompeter:
Aber er  ist doch korrekt, also der Steuerbescheid. Euer Wagen ist nach der neuen Norm besteuert und somit teurer als nach NEFZ. Der Ausweis des Fahrzeugs nach der alten Norm ist derzeit eben noch gestattet, eben als Anhaltswert. Denn zur Bemessung des Schadstoffausstoßes nach der neuen Norm ist es ja schon relevant, in welcher Konfiguration du den Wagen bestellst ( mit oder ohne Klima/ Breitreifen und so weiter).

Hättest du den Wagen denn nicht gekauft, wenn du vorher um die Höhe der zu entrichtenden Steuer gewusst hättest?

Gruß
Thomas

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk

Roberts:

--- Zitat von: tompeter am 05.04.2019, 16:31 ---Hättest du den Wagen denn nicht gekauft, wenn du vorher um die Höhe der zu entrichtenden Steuer gewusst hättest?

--- Ende Zitat ---

Gute Frage. Wir haben vor dem Kauf die Kosten kalkuliert und sind da dem 115g/Km-NEFZ-Wert aufgesessen, das mag unsere eigene Schuld sein. Der Unterschied ist aufs Jahr gerechnet nicht weltbewegend, läppert sich aber über die Jahre. Ein Kaufverzicht wäre wahrscheinlich nicht daraus entstanden. Trotzdem bleibt hier das Gefühl, über den Tisch gezogen worden zu sein.
Wir wollten ein Euro 6d-TEMP-Fahrzeug haben und waren davon ausgegangen, dass der angegebene CO2-Schadstoffwert sich bei einem nach WLTP typenzugelassenen Fahrzeug auch nach WLTP bemisst.
Dass sich nun herausstellt, dass unser Händler einfach mal den NEFZ-Wert als Anhaltswert (wie Du es genannt hast) angeben kann und den WLTP-Wert geschäftsfördernd verschweigen darf, darauf wären wir nicht gekommen. Bei einem Euro6-Fahrzeug mit NEFZ-Typenzulassung wäre mir das alles logisch vorgekommen. Bei einem nach WLTP typenzugelassenen Fahrzeug aber eben nicht. Auch Fiat gibt dann für die aktuellen Modelle auf seiner Homepage die NEFZ-Werte an, ohne auf die viel höheren Bemessungswerte für die Steuer hinzuweisen. Das riecht dann schon nach Rosstäuscherei.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln