Also, wir waren eben in der Werkstatt und haben den Reparaturauftrag unterschrieben...
Der Werkstattleiter hat uns den Defekt sehr gut erklärt.
Aufgrund des fehlenden Ölwechsels wurden dünne Durchlässe in der Einheit verstopft, wodurch die Ventile nicht mehr richtig arbeiten.
Leider ist es so, dass der Ölwechsel schon ein halbes Jahr bevor wir das Auto gekauft haben, fällig gewesen wäre. Das haben wir nicht gewusst. Und da wir den Wechsel dann noch mal hinaus geschoben haben, nachdem er die 30.000 km erreicht hatte, wurde es nur noch schlimmer.
Wir hätten direkt nach dem Kauf die Durchsicht machen müssen. Aber bei einem "Neuen" Auto denkt man, dass man erst mal wenigstens ein Jahr Ruhe hat.
Die Frage wäre nun, ob der Gebrauchtwagenhändler, der ja auch mit seiner Gebrauchtwagengarantie geworben hat, irgendwie verpflichtet gewesen wäre, die Inspektion durchzuführen?
In der Anzeige bei Mobile.de (die ich noch gespeichert habe) steht definitiv "Scheckheftgepflegt" drin.