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Autor Thema: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?  (Gelesen 8413 mal)

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Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« am: 27.11.2011, 13:04 »
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hallo Volks,

unseren 5i hats wohl auch mit einer defekten Lenkung erwischt  :(
Wir haben ein Poltern in der Vorderachse, welches schnell immer schlimmer wird. Wir gehen zu 99% davon aus, dass unser Lenkgetriebe im Eimer ist.
1,4er, Bj 03/08, 36000 gelaufen  :winsel:

Nun gut, ich habe seinerzeit die Neuwagenanschlussgarantie abgeschlossen. Da wir unter 50.000 Km gefahren sind, brauche ich mir scheinbar bzgl. der Kosten keine Gedanken zu machen.
Nun aber meine Frage, habe ich Anspruch auf einen Leihwagen für die Dauer der Reparatur ?
Internette Grüße

Frank

chain

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #1 am: 27.11.2011, 15:09 »
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Oje... was steht den im berühmten Kleingedruckten ?
500, Abarth 500, Abarth 595C Turismo, Abarth 124 Spider

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #2 am: 27.11.2011, 22:07 »
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zum Thema Leihwagen nix, daher ja meine Frage.
Internette Grüße

Frank

neos65

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #3 am: 28.11.2011, 08:50 »
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Moin, wenn nix drinne steht, dann gibt´s auch nix ! Es ist ja selbst so, daß es bei einem Neuwagen reine Kulanz ist, wenn der Händler ein Ersatzfahrzeug stellt.

BalthasarBlume

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Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #4 am: 28.11.2011, 09:11 »
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Die Standard Fiat Garantie sagt, dass Anspruch auf einen Leihwagen besteht, wenn die Reparatur länger als 24 Stunden benötigt. Dann aber auch nur für -bin nicht ganz sicher- maximal 4 Tage.
Liebe Grüße
Wiebke :winkewinke:

neos65

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #5 am: 28.11.2011, 11:26 »
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Ich habe das hier bei Fiat gefunden, es gibt doch 2 Anbieter für die Anschlußgarantie, da war doch was ???

Die Fiat Neuwagen-Mobilitätsgarantie

In Notfällen ist schnellstmögliche und professionelle Hilfe gefragt. Und darauf können Sie vertrauen, denn unsere Neuwagen sind je nach Modell serienmäßig mit einer zwei- bzw. dreijährigen Mobilitätsgarantie ausgestattet.

Folgende Leistungen sind für Fahrzeugerstzulassungen ab dem 01.04.2009 gültig (Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 01.04.2009 gilt die im Fahrzeugserviceheft genannte Notrufnummer und der dort beschriebene Leistungsumfang):

FIAT 24-H-NOTRUF

00800 3428 0000
kostenfrei aus fast ganz Europa


Leistungen im Rahmen der Neuwagen-Mobilitätsgarantie



Pannenhilfe
Abschleppen des Fahrzeugs zum nächstgelegenen autorisierten Fiat Servicepartner
Ersatzfahrzeug für bis zu drei Tage (inkl. Wochenend- und Feiertagen max. 5 Tage)
Maximale Mietwagenkosten 156,– € (Fiat Croma und Fiat Ulysse: 246,– €) bei unbegrenzter Kilometerleistung (inkl. Wochenende: 260,– €, Fiat Croma und Fiat Ulysse 410,– €). Genannte Beträge inkl. ggf. anfallender Zustell- und Notdienstgebühren
Fortsetzung der Reise oder Rückfahrt der Fahrzeuginsassen (Bahn im Wert einer Bahnfahrt 1. Klasse. Ab 400 km Entfernung (Luftlinie) alternativ Flug in der Econonmy Class bis zu 1.000,– €)
Übernachtungskosten für die Fahrzeuginsassen für bis zu fünf Übernachtungen im Wert von bis zu 100,- € pro Nacht und Person. Gesamtwert max. 500,- € pro Person.
Bei Rückführung: Kostenübernahme für den Fahrer (exkl. aller anderen Kosten, wie z.B. Benzin, Autobahngebühren, Standkosten und ähnliches)

Detaillierte Informationen zum Geltungsbereich, Leistungsumfang und der Abwicklung im Mobilitätsfall erhalten Sie direkt bei Ihrem Fiat Händler.

neos65

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #6 am: 28.11.2011, 11:28 »
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Wenn ich das richtig verstehe, gilt das aber auch "nur" wenn das Auto liegen bleibt und nicht, wenn´s "standartmäßig" repariert werden muß.

harry

  • Gast
Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #7 am: 28.11.2011, 16:03 »
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@neos65
Was du meinst ist die Mobilitätsgarantie im Pannenfall wenn das Fahrzeug abgeschleppt werden muss.

Bei den Extension-Anschlussgarantien, gibt es im Normalfall wenn du keine Panne hast kein Ersatzfahrzeug. Das kann aber der Händler aus Kulanz machen.
Die Extension Premium und die Extension Comfort enthalten zwar eine Mobilitätsgarantie aber nur bei Unfall oder für den Pannenfall.

Ich bekam bisher beide Male als der 5i wegen Kleinigkeiten in die Werkstatt musste, für den Tag vom Händler ein kostenloses Ersatzfahrzeug.

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #8 am: 28.11.2011, 16:10 »
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vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Heute mit dem Händler telefoniert, es besteht kein Anspruch auf einen Leihwagen  :(

Der Meister meinte auch am Telefon, dass auch die Garantie lange keine 100% zahlt, auch wenns in den Unterlagen so steht.

Mal sehen, Mittwoch gehts erstmal zur Prüfung auf die Bühne, dann werden wir weiter sehen.
Ich halte Euch auf dem Laufenden  :winkewinke:
Internette Grüße

Frank

neos65

Re: Anschlussgarantie, Anspruch auf Leihwagen ?
« Antwort #9 am: 28.11.2011, 16:31 »
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@ Harry, ja es ist die Mobilitätsgarantie für die ersten 2 Jahre. Bevor wir lange fragen, organisieren wir uns lieber selber, dann gibt´s auch keine Diskussionen falls am Auto was dran ist  :plemplem: