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Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!

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Zwei500er:
Gestern war es bei uns schön nebelig. Und obschon ich eigentlich gar nichts von Nebelscheinwerfern halte, habe ich sie angemacht, da sie ja nunmal an meinen Fahrzeug verbaut sind.
Tja, und dann war der Nebel irgendwann weg und ich wollte die Nebelscheinwerfer wieder ausmachen.

Hierzu muss man bekanntlich den Knopf für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte noch zwei Mal drücken.
Hierbei geht unweigerlich die Nebelschlussleuchte kurzzeitig an.

Dies ist ja nur dann erlaubt: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.

Etwas weiter gesponnen: Da ich ja davon weiß, handelt es sich um Vorsatz, und das Verwarnungsgeld kann verdoppelt werden.


Das finde ich eigentlich ne Frechheit. Da muss Fiat ganz schnell was verbessern, z.b. durch Unterteilung des Schalters.

Any comments?


 

diavoletto:
Licht kurz aus machen und wieder an machen sollte doch IMHO auch gehen, denn die Nebler gehen doch nur bei eingeschaltetem Abblendlicht (bei mir zumindest). Habs aber noch nicht probiert!

Ausserdem, bei den vielen Blindgängern auf unseren Straßen die auch bei Sonnenschein mit Nebelschlussleuchte fahren, fällt das garnicht auf wenn Du mal ne Sekunde Deine anmachst. Nur nicht wundern, wenn ich dann daneben stehe und Dir den Tipp gebe, die Fenster innen mal zu putzen, dann isses nicht mehr so neblig 8)

Tigger:

--- Zitat von: Zwei500er am 12.02.2008, 09:33 ---


Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.




 

--- Ende Zitat ---
Und nicht nur das, bei eingeschalteter NSL darf auch nicht schneller als 50 Km/h gefahren werden! (wissen wohl auch die wenigsten)   ;D

Aber mal im Ernst. Das gleiche Problem stellte sich bei meiner Probefahrt ein. Ich finde auch, daß das mit dem gemeinsamen Schalter für NSW und NSL eine unglückliche Lösung ist.  >:(
Am besten und schnellsten geht es wohl wirklich, wenn man das Licht kurz ausschaltet. Geht eigentlich sehr schnell, da es am Hebel keine Standlichtstellung gibt.  ;)

Gruß, Tigger

stefanb155:
Äh.. wie lange braucht ihr um nen' Knopf 2x zu drücken  ::)

Da geht die Nebelschlussleuchte max. für 1/10sec. an.

Hat überhaupt einer kontrolliert ob's wirklich so ist ? wäre ja theoretisch möglich das die Schlussleuchte erst leicht verzögert angeht wenn der Schalter nur 1x gedrückt wird, für den Fall das gleich nochmal gedrückt wird um die Nebelscheinwerfer abzuschalten.

(Geht ja bestimmt über den Bodycomputer wäre also kein Problem da ne' kleine Zeitverzögerung einzubauen)

wewo:

--- Zitat von: Zwei500er am 12.02.2008, 09:33 ---Gestern war es bei uns schön nebelig. Und obschon ich eigentlich gar nichts von Nebelscheinwerfern halte, habe ich sie angemacht, da sie ja nunmal an meinen Fahrzeug verbaut sind.
Tja, und dann war der Nebel irgendwann weg und ich wollte die Nebelscheinwerfer wieder ausmachen.

Hierzu muss man bekanntlich den Knopf für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte noch zwei Mal drücken.
Hierbei geht unweigerlich die Nebelschlussleuchte kurzzeitig an.

Dies ist ja nur dann erlaubt: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.

Etwas weiter gesponnen: Da ich ja davon weiß, handelt es sich um Vorsatz, und das Verwarnungsgeld kann verdoppelt werden.
 

--- Ende Zitat ---


Das ist doch eine Lächerlichkeit. Bei vielen Fahrzeugen gibt es für die beiden Lampen nur einen Schalter.

Zeig mir den Polizisten, der dir dafür eine Verwarnung ausstellt! Bei uns in Bayern sicher nicht!!!

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