StvZO ist eindeutig: keine Folge unterschiedlicher Töne (=Fanfare)!
Einspruch!
Fanfare ist als erstes nur die Bauform: langgezogener Schalltrichter.
Der Schaltrichter kann auch aufgewickelt sein: (Schnecken)Horn.
Oder eben einfach son plattes Ding, was allgemein als Hupe bezeichnet wird
Solange die "schallgebenden Elemente" alle
gleichzeitig tönen ist alles paletti. Okay, ne E-Kennzeichnung oder Wellenlinie sollten auch noch drauf sein...
Wichtig ist, wie gesagt wurde, daß
keine Tonfolge abgegeben wird - dieses Feature ist Einsatz- und Notdienstfahrzeugen der Behörden von Bund und Ländern vorbehalten.