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Fiat 500 und Abarth 500 => 500 - Design & Tuning => Thema gestartet von: Schnuuff am 23.12.2012, 10:33

Titel: Muss ein Recarositz eingetragen werden??
Beitrag von: Schnuuff am 23.12.2012, 10:33
Hallo,

ich hab meien Recarositz nach Österreich verkauft und nun das Problem, dass ich keine ABE für den Sitz habe. Daher meine Frage: Muss der Sitz eingetragen werden, ggf auch der Entfall des Seitenairbags?

ANsonsten allen ein frohes Fest.

Schnuuff
Titel: Re: Muss ein Recarositz eingetragen werden??
Beitrag von: Toelja am 23.12.2012, 15:29
Der Käufer in Österreich sollte sich bei den für ihn in Österreich zuständigen Organisationen (vergleichbar TÜV) erkundigen, was gemacht werden muß, um den Sitz legal einbauen zu dürfen.

Für den Sitz dürfte es in Deutschland eine ABE geben, fehlt Dir nur das Papier, so fordere es von Recaro an. Ob es auch für Österreich gilt? Wenn die Prüfung EU-mäßig erfolgt ist, bestimmt. Aber das wissen Recaro oder die Österreicher am besten.
Titel: Re: Muss ein Recarositz eingetragen werden??
Beitrag von: Race500 am 24.12.2012, 11:04
Schau mal auf der RECARO Hompage nach - die haben alle ABEs von allen Sitzen online stehen... einfach nach der KBA Nummer des Sitzes schauen und die ABE ausdrucken.
Und ja, alle RECAROs müssen eingetragen werden - trotz ABE. Steht in den neuen ABEs vorne mit drin. Einfaches Mitführen reicht nicht mehr - wegen des Airbagsystems.