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Fiat 500 und Abarth 500 => 500 - Allgemeines => Thema gestartet von: Beckinio am 23.11.2010, 12:25
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Hallo zusammen,
ich habe ein schlechtes Gefühl wegen meinen Problemen der Motorsteuerung/Sensorik oder Elektrik. Hierzu siehe bitte meinen Beitrag in der Technik (Hill Holder Problem)! Jetzt wollte ich mal fragen, wie das aussieht wenn die Werkstatt das Problem nicht in den Griff bekommt. Da ist es nicht witzig finde, wenn der Motor kein Gas mehr annnimmt und ich auf der Autobahn bin, geht es hier um Leib und Leben. Ab wann, habe ich einen Anspruch und das Recht meinen Wagen wieder zurückzugeben und wie schaut die Sache dann aus? Ich hoffe ja, dass meine Werkstatt alles in den Griff bekommt, aber ich habe echt ein schlechtes Gefühl....leider! Kann mir jemand Info's hierzu geben?
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Hallo, es war hier schon mal Thema. Wandlung heißt die Geschichte. Nach der dritten erfolglosen Nachbesserung kann man das verlangen. Was zu einer Wandlung alles dazugehört kan man in dem Thread lesen. Zum Beispeil für die gefahrenen Kilometer wird dir ein bestimmter Betrag abgezogen...
Ich würde es ja eventuell vorher noch bei einem anderen Händler probieren.
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...und was ich so mitbekommen habe, war es ein langer und stressiger Weg bis zum Abschluss der Wandlung.
Hier solltest du ein paar Infos bekommen bzw. kannst du die ganze Geschichte nachlesen:
http://www.forum500.de/community/index.php?topic=3003.0 (http://www.forum500.de/community/index.php?topic=3003.0)
Viel Glück.
Gruß
Dorian
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In dem Thraed welchen Dorian verlinkt hat steht ja eigentlich alles drin.
Was ich Dir aber auf jeden Fall rate, verkack Dir das Verhältnis mit Deinen Händler nicht, mach schon klare Ansagen was Du möchtest und nenne ruhig mal das Stichwort Wandlung, aber bleib dabei eben immer sachlich und am besten ruhig, auch wenn es schwer fallen sollte. Denn der Händler muss Dein Auto zurücknehmen und mit ihm musst Du Dir einig sein wie viel Geld für die Nutzung abgezogen wird vom Kaufpreis, üblich sind 0,7% pro 1000km vom Rechnungsendbetrag (also mit Überführung usw.).
Wenn der Händler, aus welchen Grund auch immer, auf stur schaltet kann der die ganze Sache für Dich sehr schwer machen obwohl er weiß das er das Auto zurücknehmen muss nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen.
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Das ist ein schwieriges Thema, da soviele Details beachtet werden müssen, bsw. Vertrag, Zeitpunkt, Vertragspartner, Art des Mangels...etc.. Ich kann vorab nur raten, juristischen Rat einzuholen, falls es ernst wird und sich nicht auf Gefühle und Meinungen zu verlassen!
Die Kaufrechte sind in der Regel: Erfüllung/Nacherfüllung - Minderung und Rücktritt. Grundsätzlich hat der Käufer die Wahl (BGB439, siehe aber Absatz 3). Die Erheblichkeit (Schwere/Art) des Mangels ist bei der Nacherfüllung unwichtig!
Mit Ausnahmen wie Unzumutbarkeit oder Verweigerung besteht nach der zweiten(!) erfolglosen Nachbesserung die Möglichkeit des Rücktritts, also Rückabwicklung des Vertrags. Es gilt zu beachten, dass hierdurch u.U. Folgen wie Nutzungsersatz/Wertersatz anfallen können.
Grundsätzlich muss du dir im Klaren sein, was du willst und immer vom Ernstfall ausgehen: Also immer Zeugen zu Gesprächen mitnehmen, alles schriftlich fixieren, Werkstatt-Aufträge kopieren lassen/aufheben und (auch wenn lt. Gestz nicht nötig) letzmalige Frist (mit genauer Angabe des Mangels) setzen, etc...
Falls die Nacherfüllung durch Reparatur/Beseitgung fehlschlägt und der Mangel noch objektiv vorhanden ist, bleibt m.E. nur der Gang zum Anwalt, wenn sich der Vertragspartner weigert eine mangelfreie Sache zu liefern. Auf eine Werkstatt-Odysee würde ich mich persönlich nicht einlassen.
Grüße!
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Danke für die ganzen Info! Ich hoffe er wird bald wieder vernünftig fahren. Eine Wandlung wäre für mich der letzte Gang. Ich kann Ihn ja nach 3 Jahren sowieso zurückgeben. (Finanzierung) Also hätte ich ein Jahr ohne Garantieansprüche zu überbrücken. Zum Glück habe ich nun noch 1 Jahr Garantie und ich stelle Ihn solange auf den Hof, bis alles klappt. Wie schon gesagt....das wäre wirklich der letzte Schritt. Der Händler, so glaube ich würde mir aber entgegen kommen. Mein 500er ist gerade in meiner Heimatstadt in der Werkstatt, gekauft habe ich Ihn aber 50km von hier entfernt. Diese hatten aber noch keine Gelegenheit daran herumzuschrauben und das Problem zu beheben. Wenn der 3 Versuch hier nicht funktioniert werde ich in den sauren Apfel beissen müssen und eben in die Werkstatt fahren, wo ich Ihn gekauft habe.
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Dann würde es unter Umständen (je nach Art der Finanzierung und Vertragspartner) etwas komplizierter, da die gesetzlichen Gewährl.Ansprüche erstmal Käufer und Verkäufer betreffen, zumindest wenn du nicht der Käufer und Eigentümer sein solltest und die Sache nur gemietet hast. Der Finanzierungs-/ Leasingnehmer hat im Normalfall ohne besondere Vereinbarung keine unmittelbaren Gewährleistungsansprüche.
Unabhängig davon ist ein Mangel immer nur beim Verkäufer geltend zu machen und Erfüllungsort ist in der Regel der Ort des Verkäufers.
Unter Umständen sind Gewährleistungsansprüche dem Käufer sogar verwehrt, weil er das "Recht der zweiten Andienung"/das Nachbesserungsrecht des Verkäufers verletzt hat.
http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr100_04.htm
Grüße!