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Fiat 500 und Abarth 500 => 500 - Allgemeines => Thema gestartet von: Casey500 am 25.02.2010, 10:31
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Servus!
Heute ist Luigi genau 1 Jahr bei uns :thumbsup:
Pünktlich zum Einjährigen hat das Finanzamt 87,- Euro abgebucht. Das entspricht dem Betrag nach Berechnung der alten KFZ-Steuer.
Ein Anruf beim FA ergab, daß im Fahrzeugschein unter Punkt V.7 nichts eingetragen sei und deshalb nach alter Steuer berechnet wird.
In Luigis Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist jedoch der CO2-Ausstoß eingetragen. Ich soll jetzt eine Kopie hinfaxen. Dann wird nach neuer
KFZ-Steuer abgerechnet. Die liegt bei 26,-.
Ob diese Eintragung vergessen wurde oder ob da Methode dahinter steckt lasse ich mal offen... :pfeif:
Also, schaut Euch mal die KFZ-Steuer genauer an. Dadurch, daß hier ja nur noch mit Einzugsermächtigungen Fahrzeuge zugelassen werden,
bekommt man ja auch nix mehr schriftlich.
Gruß
Casey500
PS:
Luigi wurde zum Geburtstag gewaschen und entsalzt.
Er sieht von außen wieder schick aus.
Das er Flugrost am Popo (und am Heckspoiler) hat, erfährt er erst morgen...
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ich dachte, dass die neue kfz Steuer für Auto ab Zulassung 07/2009 wäre.
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Richtig, aber:
EZ vor 5.11.2008 --> Hubraumbesteuerung; erst ab 2013 wird der Altbestand nach CO2 besteuert!
EZ ab 01.07.2009 --> Besteuerung nach CO2
EZ 05.11.2008 bis 30.06.2009 --> Besteuerung nach der günstigeren Variante!
Sollte durch FA automatisch geschehen. Haben die aber verpennt.
Quelle: ADAC
Gruß
Casey500
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Wieder was gelernt.
Danke
:thumbsup:
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Dadurch, daß hier ja nur noch mit Einzugsermächtigungen Fahrzeuge zugelassen werden,
bekommt man ja auch nix mehr schriftlich.
Ähhhhhmmmmm...Das ist bei uns ganz genau so, aber trotz diesen Angaben kann das FA bei 5 von 10 Leuten keine KFZ Steuer abbuchen da die Bankverbindungen nicht stimmen. Ich gib da auch immer irgendwelche Daten an die mir gerade einfallen.
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Ähhhhhmmmmm...Das ist bei uns ganz genau so, aber trotz diesen Angaben kann das FA bei 5 von 10 Leuten keine KFZ Steuer abbuchen da die Bankverbindungen nicht stimmen. Ich gib da auch immer irgendwelche Daten an die mir gerade einfallen.
Wenn das FA abuchen will und nicht KANN, aus egal welchen Gründen, kann es sein, dass DU die Kosten dafür tragen musst!
Ich habe jedenfalls brav meine Kontodaten angegeben, Auto zugelassen, direkt danach beim FA die Abbuchungsermächtigung wiederrufen, und
seither darf ich brav überweisen.
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Wenn das FA abuchen will und nicht KANN, aus egal welchen Gründen, kann es sein, dass DU die Kosten dafür tragen musst!
Bisher bin ich davon verschont geblieben, nur die Steuer wurde berechnet. Ich wurde nur immer höflich gefragt ob ich dem FA nicht eine Einzugsermächtigung erteilen will weil ich mich dann um nix mehr kümmern muss...
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Servus!
Heute ist Luigi genau 1 Jahr bei uns :thumbsup:
Pünktlich zum Einjährigen hat das Finanzamt 87,- Euro abgebucht. Das entspricht dem Betrag nach Berechnung der alten KFZ-Steuer.
Ein Anruf beim FA ergab, daß im Fahrzeugschein unter Punkt V.7 nichts eingetragen sei und deshalb nach alter Steuer berechnet wird.
In Luigis Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist jedoch der CO2-Ausstoß eingetragen. Ich soll jetzt eine Kopie hinfaxen. Dann wird nach neuer
KFZ-Steuer abgerechnet. Die liegt bei 26,-.
Seltsam, mein Fiat 500 1.2 ist 2 Jahre steuerbefreit. Wieso ist er bei Dir nur 1 Jahr steuerfrei? Habe gerade extra nochmals meine Unterlagen vom FA angesehen.
Gruß Crocodile
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Da unser Luigi nur Euro4 hat, gibt es auch nur 1 Jahr Steuerbefreiung.
Nachträgliche Umschlüsselung auf Euro5 erkennt unser FA nicht an.
Gruß
Casey500
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Heute kam die neue KFZ-Steuer: Nur noch €26,- :sm2: :sm2: :sm2:
Nächste Woche bekommt der FIAT-Händler Besuch. Mich interessiert warum
unser Luigi nur Euro4 hat, während andere gleichaltejunge Euro5 haben.
Gruß
Casey500
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Hallo zusammen,
Euro 5 hat Schlüsselnummer 35A0 bis 35M09. Das muss im Fahrzeugbrief von Fiat drin stehen (eigentlich seit Dez. 2008, wenn ich mich richtig erinnere). Und wenn der Fahrzeugbrief im Februar ausgestellt worden ist und eine andere drin steht, dann ist Fiat dran schuld. Wenn sie aber im Brief drin steht, aber im Fahrzeugschein Euro 4, dann hat die Zulassungsstelle geschlafen und der, der den Fünfi angemeldet hat, auch.
http://www1.adac.de/images/25688Steuers%C3%A4tze_tcm8-242243.pdf
Meiner ist EZ 03/2009, hat Euro 5 und ist bis Ende 2010 von der KFZ-Steuer befreit. Vor dem ersten 01.07.09 wurde die günstigere Steuervariante (alt oder neu) für Erstzulassungen angewendet. Die Befreiung für Euro 5 ist 2 Jahre, max. bis Ende 2010.
Ich hatte mich damals genau erkundigt, weil im Prospekt Euro 5 stand und der Händler dauernd von Euro 4 gesprochen hat, da haben meine Alarmglocken geklingelt.