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Fiat 500 und Abarth 500 => 500 - Allgemeines => Thema gestartet von: faydie am 23.12.2008, 17:49
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Hallo ihr Lieben,
eigentlich wollte ich gestern die Unterlagen zur Bestellung meines Emilio abschicken.
Allerdings bin ich wegen eines gewissen Umstands leicht irritiert und wollte erst hier nach einer Erklärung suchen.
Die rechtlichen Grundlagen sind mir klar: Leasinggeber ist Eigentümer, ich bin die Besitzerin und mein Händler die Brücke zwischen LG und LN.
Ich möchte das Auto definitiv leasen und nicht kaufen.
Mein Händler hat mir folgenes Anschreiben geschickt:
..."anbei übersenden wir Ihnen zwei Ausfertigungen des KAUFvertrages und des LEASINGvertrage. Bitte senden Sie uns jeweils eine Ausfertigung gegengezeichnet per Post an angegebene Adresse zurück." ...
Im Einzelnen: Der Kaufvertrag (nochmal: ich möchte das Auto nicht kaufen!) bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Händler und mir und ist mit Briefkopf des Händlers versehen.
Der Leasingvertrag (Kilometervertrag) bezieht sich auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Leasinggeber und mir, Briefkopf des Leasinggebers.
Dass ich für ein Leasingverhälntis einen Leasingvertrag unterschreiben muss, ist mir klar. Aber was soll die Geschichte mit dem Kaufvertrag?
Ist das so üblich? Ist es in Ordnung? Kann ich das unterschreiben?
Danke für eure Hilfe!!
Grüße, faydie
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Mmmh:
Also: Der Händler verkauft das Fzg. an die Bank - du, als Kunde, `mietest` das Fzg. dann. Festgehalten wird das im Leasingvertrag.
Das mit dem zusätzlichen Kaufvertrag leuchtet mir gerade auch nicht ein..
:denk:
( Hier sind ja einige Fiat Verkäufer im Forum - vielleicht meldet sich da ja mal jemand zu.. ::) )
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Hallo faydie,
ist dies wirklich ein Kaufvertrag oder ein Vertrag zur Bestellung des 500? Dies ist ein Unterschied.......
Ich Frage nur mal so doof, weil ich z.B. habe nie einen Kaufvertrag unterzeichnet und ich habe ihn Bar bezahlt.
Das einzige was ich beim Händler Unterschrieben habe, war eine "Verbindliche Bestellung".
Bei meiner Freundin (andere Marke), die ihr Auto auch geleast hat, War das ähnlich. Allerdings war es kein Kaufvertrag, sondern wie bei mir eine "Bestellung".
Sie hat die Bestellung und den Leasingvertrag unterschrieben müssen.
Ciao und Grüße nima
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(...)
"Verbindliche Bestellung"
(...)
Das wäre noch das logischte.. ::)
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Ja, so habe ich mir das auch zusammengereimt...
Also, dass das wohl der Auftrag für eine verbindliche Bestellung ist.
Die haben da wohl nur ein Formular und deswegen steht "Neuwagen-Kaufvertrag" drauf.
Der Händler hat mir jetzt schriftlich zugesichert, dass ich beides unterschrieben zurücksenden muss.
Allerdings mal wieder mit 2 gravierenden Fehlern:
Er sagt ich muss die Summe von (Bruttopreis des Fahrzeugs) nur mittels Leasingraten bezahlen. Aber ich zahl ja nicht den Bruttopreis des Fahrzeuges ab, sondern wesentlich weniger...
Es ist echt zum verweifeln...
Und unterschrieben hat er die Zusicherung auch nicht wie von mir gewünscht.. :(
Es geht ja nicht um nen IPod für 200 €..
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Ich kenne mich mit Leasing nicht aus, das vorweg. Aber wenn auf einem Vertrag Kaufvertrag steht, dann ist das ein Kaufvertrag. Und wenn es kein Kaufvertrag sein soll, dann kann der Händler das auf dem Formular ja ändern und entsprechend gegenzeichnen. Es gilt das geschriebene Wort, mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Das steht auch meist in solchen Verträgen.
Früher, ja ich bin schon älter, gab es überhaupt keine Kaufverträge, sondern nur Bestellanträge. Als Käufer war man daran gebunden, der Verkäufer konnte diesen dann annehmen oder ablehnen. Durch die Auftragsbestätigung des Händler wurde aus dem Antrag ein Vertrag.
Und ich habe für meinen 500er auf einer "Verbindlichen Neuwagenbestellung" unterschrieben und dann bar bezahlt.
Wenn das alles etwas wirr ist, was der Händler da macht, einfach mit der Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen und beraten lassen.
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Also ich habe jetzt gerade mal meine Bestellung rausgesucht.
Ich habe meinen zwar finanziert und nicht geleast, aber bis auf den Leasingvertrag, sollte ja alles gleich sein.
Da alle FIAT Händler ja über ein System arbeiten, müssten die Abläufe eigentlich bei allen identisch sein. Bei meiner Neuwagenbestellung, steht in ganz Fett: "Verbindliche Neuwagenbestellung"
Diese musste ich unterschreiben und im Anschluss noch 3 Unterschriften für die Finanzierung leisten.
Vielleicht hilft dir das ja etwas weiter.
Grüße
Snopy
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Hallo faydie,
hast jetzt schon alles klären können? Waren alles die richtigen Papiere ?
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Naja nicht so richtig, aber Not macht ja bekanntlich erfinderisch.
Hatte den Händler gebeten, mir schriftlich und unterschrieben zu bestätigen, dass ich das Auto nicht kaufe sondern für insgesamt soundsoviel Euro lease.
Das war dann aber eher so ein "kurz vor den Feiertagen- Schreiben". Ohne Unterschrift und für mich quasi wertlos.
Also war ich so frei und hab ihm das Schreiben, das ich gern hätte, per Mail geschickt, hab gesagt er solls ausdrucken und mir unterschrieben schicken. Hat er jetzt letztlich - kommentarlos - gemacht. Schon irgendwie blöd, wenn das so laufen muss, aber sonst zieht sich das ja noch ewig... :winsel:
Dann hab ich auf dem Kaufvertrag immer das Wort "Kaufvertrag" durchgestrichen und hab "verbindliche Bestellung eines Leasingfahrzeugs" hingeschrieben...
Der Leasingvertrag ist ganz normal, nur der Kaufvertrag sollte halt eig. ne verbindliche Bestellung sein *seufz*
Bin ich ja mal gespannt, ob das jetzt so akzeptiert wird... :/