Einzig beim Thema Fahrerlaubnis muss ich ein kleines Bisschen widersprechen, weil da schon der BE reicht; egal ob man von einem fiktiven Drehschemelanhänger oder Starrdeichselanhänger ausgeht.
Stimmt.
Bei den neuen Führerscheinen wird nicht mehr zwischen den verschiedenen Arten von Anhängern unterschieden, bzw. es gibt nicht mehr die Beschränkung auf Züge mit maximal 3 Achsen (wobei Tandemanhänger als 1-achsig gewertet wurden)