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Autor Thema: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018  (Gelesen 16938 mal)

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tompeter

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #10 am: 05.04.2019, 22:57 »
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Die haben Bestandsschutz. Selbst unser 23 Jahre alter Käfer kostet kaum mehr Kfz-Steuer als ein 500er mit 69 PS.

Und der verbraucht locker 9 Liter/100km und bläst bei Volllast ab wie die Titanic.
Im Kfz-Schein steht schadstoffarm....okay, das war 1996.



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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #11 am: 05.04.2019, 22:59 »
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So gesehen müssten die Euro 4 und 5 Fahrzeuge jetzt auch teurer werden . Oder sehe ich das Fahlsch?

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Die schlechteren Euro-Klassen müssten teurer werden und die modernen Euro6d günstig, wenn nicht gar steuerbefreit, zumindest für 1 Jahr. Das würde Sinn machen.
Aber so wird man für die Anschaffung eines effizienteren, ökologischeren Wagens bestraft.


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Wolfmother71

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #12 am: 05.04.2019, 23:05 »
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Warum sollte? Die neue Berechnung gilt doch nur für Fahrzeuge mit Zulassung ab 01.09.2018 oder hab ich da was Falsch verstanden?


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tompeter

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #13 am: 05.04.2019, 23:19 »
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Der Fiat ist nicht effizienter mit Wtlp-Messung als mit NEFZ.

Nur ist der Verbrauchswert nun realistischer gemessen.

Insofern ist die Mehrbelastung durch die erhöhte Steuer absolut korrekt.

Eine Bestrafung derjenigen, die bereits produzierte Altfahrzeuge auffahren, halte ich im Sinne des Umweltschutzes für kontraproduktiv. Die meisten Schadstoffe produziert ein KFZ bei seiner Herstellung.

Schadstoffe in ähnlicher Menge kannst du nicht mal mit einem 5,7 Liter V8 über dessen gesamte Nutzungsdauer in die Umwelt entlassen.

Am meisten Schadstoffe spart das Auto ein, welches gar nicht erst produziert wird,
Aber das ist ökonomisch nicht gewollt. Sonst müsste die Steuer vom Kauf an hoch sein und mit der Nutzungsdauer fallen, damit nicht immer mehr auf Halde produziert wird...
Aber unsere Wirtschaft lebt halt vom kurzfristigen Konsum.

Mein alter W124 Diesel hat jetzt beim Nachbesitzer gerade das 33. Lebensjahr erreicht ( mit 180tkm und der ersten Auspuffanlage). Das ist echte Nachhaltigkeit und praktizierter Umweltschutz. Der alte Gleiter braucht 6 Liter Diesel auf 100km und wurde 1986 gefeiert für Schadstoffarmut uns Effizienz.

Letzteres gilt auch heute noch....



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Spurti

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #14 am: 05.04.2019, 23:20 »
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Ich habe ebend den Steuerrechner befragt und bei mir blebt alles beim alten .

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quintana

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #15 am: 06.04.2019, 22:17 »
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VOLKSVERARSCHUNG unter dem Deckmantel des Klimaschutzes

Sehe ich anders. Volksverarschung war die alte NEFZ-Norm, weil sie Fabelverbräuche vorgegaukelt hat, die kaum erreichbar waren.

Nur weil das alte System für den Verbraucher besser war, kann das nicht der Grund sein, an etwas an sich Falschem weiter festzuhalten.

Ich freue mich über jeden SUV-Fahrer, der nach der neuen Norm eine noch deutlich heftigere Preissteigerung hinnehmen muss als es jetzt hier der Fall ist.

154g CO2-Ausstoß kommt mir für so ein kleines Auto wie den 500 aber wirklich viel vor. Das würde ja bedeuten, dass ein Verbrauch von 6,4 Litern zugrunde liegt.  :o Mein Skoda Citigo ist mit 120 Gramm angegeben (entspricht 5,0 Litern Verbrauch). 70 Euro Steuern zahle ich nach WLTP-Messwerten, nach NEFZ wären es 20 gewesen. Aber ist halt so...

Roberts

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Re: Kfz-Steuer ab dem 01.09.2018
« Antwort #16 am: 08.04.2019, 10:42 »
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Warum sollte? Die neue Berechnung gilt doch nur für Fahrzeuge mit Zulassung ab 01.09.2018 oder hab ich da was Falsch verstanden?

Nein, genau so ist es. Trotzdem liegt hier eine versteckte Falle für Kfz-Käufer. Kaufe ich ein Fahrzeug als Erstzulassung nach dem 01.09.2018, dass nach NEFZ typenzugelassen ist, dann muss ich wissen, dass nicht der NEFZ-Wert für die Steuerberechnung relevant ist, sondern der nachbemessene WLTP-Wert. Das ist auch logisch, wegen der höheren CO2-Werte natürlich ärgerlich.

Die windige Nummer besteht aber darin, dass alle Euro 6d-TEMP zugelassenen Fahrzeuge - der Fiat 500 wurde im Mai 2018 für Euro 6d-TEMP auf WLTP-Basis zugelassen - natürlich mit dem WLTP-Wert zugelassen wurden, die Hersteller aber nach dem 01.09.2018 trotzdem noch berechtigt sind, den Kunden ausschließlich den früheren NEFZ-Wert anzugeben. Das ist irreführend. Kaufe ich also ein Fahrzeug als Erstzulassung nach dem 01.09.2018, dass nach WLTP typenzugelassen ist, dann muss ich wissen, dass der in der Regel angegeben CO2-Wert noch der NEFZ-Wert ist und dieser für die Steuerberechnung nicht relevant ist, sondern der nachbemessene WLTP-Wert, der auch bei "WLTP-Fahrzeugen" deutlich höher liegt. Diesen kannst Du bei Fiat nicht erkennen, selbst wenn Du Dir sehr viel Mühe gibst.

VW, nun wirklich kein rühmliches Beispiel, gibt immerhin z. B. für den VW Up GTI, eines ersten der Euro 6d-TEMP typenzugelassenen Fahrzeuge, auf der Homepage sowohl den NEFZ- als auch den WLTP-Wert an. Das ist das Mindeste, was man als Käufer eigentlich erwarten darf, aber wie immer geht es um das Geld und die Tatsache, dass der Staat an jedem Auto, egal ob Ökokutsche oder Dreckschleuder, mitverdient.

Ebenfalls fragwürdig ist, dass Hersteller für einen Typenzulassung nicht verpflichtet sind, den CO2-Ausstoß soweit zu begrenzen, dass ein Kleinstwagen wie der Fiat 500 in der Basismotorisierung nicht über 150g CO2/Km ausstößt. Zwar ist die Euro 6d-TEMP in erster Linie zur Einschränkung der Toleranzen und vor allen Dingen zur Begrenzung der Stickoxid-Emissionen verabschiedet worden. So müssen sich Fahrzeuge künftig auch einer RDE-Messung (Real Driving Emission) stellen, d.h. einer Messung, die unter realistischen Bedingungen im Verkehr vorgenommen wird. Trotzdem ist es abstrus, dass unter Realbedingungen soviel CO2 emittiert wird und die Fahrzeuge trotzdem die neue Norm erfüllen. Zur Erinnerung:
Die EU strebt an den CO2-Ausstoß bis 2030 um 35 Prozent bis 40 Prozent zu senken. Dann werden solche Werte toleriert?

Abkassiert wird wieder mal der Verbraucher, in dem Fall der Autofahrer.
Vigilum amicus est tibi quoniam adiutor et protector

uwe262

Steuer für 500s 1,2 = € 120,- ???
« Antwort #17 am: 12.04.2019, 06:38 »
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Die Finanzbehörde möchte für meinen 12 / 2018 500er mit Start/Stop 120 €uro Steuern.

Veranschlagt werden 143 g/km CO2. Angepriesen wird er mit 120 CO2.

Was habt Ihr denn bezahlt für einen 2019 zugelassenen 500s.

Würde mich mal interessieren.

Gruß Uwe

guzzi97

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Re: Steuer für 500s 1,2 = € 120,- ???
« Antwort #18 am: 12.04.2019, 07:44 »
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Hallo Uwe,
willkommen im WLTP Wahnsinn :)

Mittlerweile muss für jede Ausstattung ein eigener "CO2" Wert ermittelt werden, denn, durch das Zubehör verändert sich i.d.R. auch
das Gewicht des KFZ und somit auch der CO2 Ausstoß
Somit, sind die 120mg CO2, nur für die einfachste Ausführung, jedes weitere Zubehör, z.b. das 5" TFT Radio, erhöht datt CO2.
Deswegen ist ein "Vergleich" mit anderen 500s ein bissel schwierig..

Grüße

tompeter

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Re: Steuer für 500s 1,2 = € 120,- ???
« Antwort #19 am: 12.04.2019, 08:15 »
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So ist das leider...

Wenn ich Breitreifen nachrüsten, dann geht das in ein paar Jahren bestimmt nur gegen erneute Abgasmessung im Einzelverfahren.

Fraglich  ist ja auch, ob ich Steuerhinterziehung begehe, wenn ich auf der Autobahn das Seitenfenster öffne ( wegen der höheren Vetbrauchswerte = Emissionen).

Wir regulieren uns noch zu Tode.. 


Gruß
Thomas

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