Das ist wohl der "Vorteil" mit EU-Regelung.
FrĂŒher muĂte man praktisch alles vom TĂV abnehmen und in den KFZ-Brief eintragen lassen. AnschlieĂend muĂte das bei der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein eintragen lassen. Viel Rennerei und Kosten. Aber nur ein Papier unterwegs.
Heute lĂ€Ăt der Hersteller sein Zubehör beim TĂV abnehmen und eine entsprechende Bescheinigung erhĂ€lt der Kunde. Der muĂ jetzt nicht mehr zum TĂV, muĂ aber diese Bescheinigung mit sich fĂŒhren. AuĂer das Teil hat ein Typenschild mit E-Nummer. So wie meine AnhĂ€ngekupplung. Ansonsten siehe b-machinery und ein BĂŒndel zusĂ€tzliche Papiere immer mitfĂŒhren.