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Interessant wäre auch die Koppelung mit einem "eintragungsfähigen" Airride-Fahrwerk.
Zum Thema legal, illegal. Eingebaut werden darf die Klappe/Sidepipe. Im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, nein. Um TÜV zu kriegen muss dann der Unterdruckschlauch von der Dose gezogen werden.
Grüßt Euch, Zum Thema legal, illegal. Eingebaut werden darf die Klappe/Sidepipe. Im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, nein. Um TÜV zu kriegen muss dann der Unterdruckschlauch von der Dose gezogen werden. Auf Grund von Anfeindungen werde ich das Thema öffentlich nicht weiter vertiefen
Auch in Kombination mit einem eintragungsfähigen aktiven Fahrwerk oder Luftfahrwerk (ja, auch solche Fahrwerke kann man eintragen wenn die Richtlinien eingehalten werden - warum auch nicht, gibts ja bei den Premiumherstellern ab Werk) macht die Kombination Sinn.
Manuell schaltbare Klappenanlagen sind heute definitiv nicht mehr eintragungsfähig, falls die offene Stellung die Fahrgeräuschgrenzwerte nicht einhält. Nur wenn beide Stellungen leise genug sind ginge das theoretisch noch. Ansonsten muss die Anlage automatisch zwangsgesteuert sein.
Kennst Du diese Richtlinien? Zeig mir eine einzige Anlage mit Teilegutachten! Die Kosten für die Nachweise, die Du für eine Einzelabnahme benötigst, liegen locker im 4-stelligen Bereich, falls es überhaupt geht. Oder hast Du schon Mal versucht eine selbstgemachte Feder eintragen zu lassen?!