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Autor Thema: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0  (Gelesen 11398 mal)

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Cespuglio

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Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #10 am: 21.03.2018, 23:28 »
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Interessant wäre auch die Koppelung mit einem "eintragungsfähigen" Airride-Fahrwerk.

Das ist tatsächlich interessant, aber es gibt derzeit keine eintragungsfähigen Luftfahrwerke  :pfeif:
Briciola - "under construction" / Diavoletto / Monello / Tombolino

KS521-50

Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #11 am: 26.03.2018, 15:25 »
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Grüßt Euch,

also es ist möglich und für einen der Ahnung hat kein Problem die unterdruckgesteuerte Klappe an die Sport-Taste zu hängen. Dazu muss ein Canbus Eingriff vorgenommen werden. Ich habe Kontakt aufgenommen mit Anbieter von Kennfeldoptimierungen bzw. Chiptuning. Für jemanden vom Fach, kein Problem. 

Zum Thema legal, illegal. Eingebaut werden darf die Klappe/Sidepipe. Im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, nein. Um TÜV zu kriegen muss dann der Unterdruckschlauch von der Dose gezogen werden.

Auf Grund von Anfeindungen werde ich das Thema öffentlich nicht weiter vertiefen  :winkewinke:

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Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #12 am: 26.03.2018, 19:37 »
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Servus!

Zum Thema legal, illegal. Eingebaut werden darf die Klappe/Sidepipe. Im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, nein. Um TÜV zu kriegen muss dann der Unterdruckschlauch von der Dose gezogen werden.

Das kann ich leider nicht so stehen lassen. Mit dem Einbau der Klappe erlischt definitiv die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, falls im Anschluss keine Einzelabnahme durchgeführt wird. Völlig egal, ob da ein Schlauch abgezogen ist oder nicht. Dessen muss sich jeder bewusst sein, der sein Fahrzeug in dieser Weise modifizieren möchte.
Um das für die Besucher und Mitglieder des Forum nochmal zu verdeutlichen - weder der Verbau noch der Betrieb einer derartigen Anlage ist im Bereich der StVZO zugelassen, falls nicht die nötigen Prüfdokumente vorliegen!
Briciola - "under construction" / Diavoletto / Monello / Tombolino

redman

Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #13 am: 26.03.2018, 22:58 »
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Grüßt Euch, 

Zum Thema legal, illegal. Eingebaut werden darf die Klappe/Sidepipe. Im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden, nein. Um TÜV zu kriegen muss dann der Unterdruckschlauch von der Dose gezogen werden.

Auf Grund von Anfeindungen werde ich das Thema öffentlich nicht weiter vertiefen  :winkewinke:

Das ist ja dann gut so.
Abgesehen davon, dass ich Cespuglio nur beipflichten kann, würde man den Aufwand wohl kaum treiben, um die Anlage dauerhaft zu deaktivieren...sprich: es soll Krach machen. Nun denn...

Fred

Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #14 am: 27.03.2018, 08:16 »
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Im konkreten Fall kann/wird das durchaus so sein, aber......
...ich kenne Fahrzeuge bei denen eine Klappe nachträglich eingebaut wurde, dieser Bybas geht über einen Cup-Schalldämpfer und wurde dann auch so abgenommen.
Mit der Sporttaste wird ein anderes Motormapping - angepasst an den anderen Rückstaudruck - und die Klappe angesteuert.
Ziel ist es im täglichen Straßenverkehr mit der zurückhaltenden Standardakkustik und einem alltagstauglichen Motormapping unterwegs zu sein und am Trackday dann einer optimierten, aber nicht brüllenden (die Geräuschemission ist auch am Ring begrenzt und wird auch strickt kontrolliert/geahndet) Abgasanlage/Mapping-Kombination unterwegs zu sein.
Verstehe ich auch da auch eine sonor brummende, aber nicht lautere Abgasanlage auf einer längeren Autobahnfahrt nervtötend sein kann - mal abgesehen von einem scharfen, spritvernichtenden Motormapping  :plemplem:.
Auch in Kombination mit einem eintragungsfähigen aktiven Fahrwerk oder Luftfahrwerk (ja, auch solche Fahrwerke kann man eintragen wenn die Richtlinien eingehalten werden - warum auch nicht, gibts ja bei den Premiumherstellern ab Werk) macht die Kombination Sinn.
Und aus dieser Perspektive finde ich die Frage extrem spannend - auch wenn ich keinen Sportbutton im 500er hab  :pfeif:.
« Letzte Änderung: 27.03.2018, 08:25 von Fred »
"Es ist Kunst gewordenes Handwerk auf höchstem Niveau, versetzt mit jenem Hauch mediterranen Wahnsinns, der diese Produkte vor langweiliger Perfektion bewahrt!"
H.Lingner über italienische Fahrezeuge in Motor Klassik

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Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #15 am: 27.03.2018, 20:21 »
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Früher waren die Vorgaben noch etwas weniger streng als heute und auch da waren solche Eintragungen schon sehr grenzwertig.
Manuell schaltbare Klappenanlagen sind heute definitiv nicht mehr eintragungsfähig, falls die offene Stellung die Fahrgeräuschgrenzwerte nicht einhält. Nur wenn beide Stellungen leise genug sind ginge das theoretisch noch. Ansonsten muss die Anlage automatisch zwangsgesteuert sein.

Auch in Kombination mit einem eintragungsfähigen aktiven Fahrwerk oder Luftfahrwerk (ja, auch solche Fahrwerke kann man eintragen wenn die Richtlinien eingehalten werden - warum auch nicht, gibts ja bei den Premiumherstellern ab Werk) macht die Kombination Sinn.

Kennst Du diese Richtlinien? Zeig mir eine einzige Anlage mit Teilegutachten! Die Kosten für die Nachweise, die Du für eine Einzelabnahme benötigst, liegen locker im 4-stelligen Bereich, falls es überhaupt geht. Oder hast Du schon Mal versucht eine selbstgemachte Feder eintragen zu lassen?!
Briciola - "under construction" / Diavoletto / Monello / Tombolino

Fred

Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #16 am: 28.03.2018, 09:26 »
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Manuell schaltbare Klappenanlagen sind heute definitiv nicht mehr eintragungsfähig, falls die offene Stellung die Fahrgeräuschgrenzwerte nicht einhält. Nur wenn beide Stellungen leise genug sind ginge das theoretisch noch. Ansonsten muss die Anlage automatisch zwangsgesteuert sein.

Ja klar, die Richtlinien müssen eingehalten werden - habe ich aber auch geschrieben  :zwinker:.
Nicht jedem geht es um Lautstärke - für so manchen gehts um Ansprechverhalten und Durchzug  :zwinker:

Kennst Du diese Richtlinien? Zeig mir eine einzige Anlage mit Teilegutachten! Die Kosten für die Nachweise, die Du für eine Einzelabnahme benötigst, liegen locker im 4-stelligen Bereich, falls es überhaupt geht. Oder hast Du schon Mal versucht eine selbstgemachte Feder eintragen zu lassen?!

Ohne lang zu suchen die Erstbeste genommen:
https://www.ebay.at/itm/TA-TECHNIX-AIRRIDE-LUFTFAHRWERK-INKL-LUFTERZEUGUNGSKIT-BMW-5er-E61-Touring/282855995838?hash=item41db87f9be:g:0oUAAOSwzbxajNRM

Gibts auch für Mini - die hat ein Bekanner ohne Probleme eingetragen bekommen - lediglich die Minimalbodenfreiheit muss eingehalten werden und darf nicht unterschritten werden - ist ein eigener Vermerk im Zulassungsschein.
Und das im so extrem strengen Österreich  :wall:
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rene

Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #17 am: 29.03.2018, 06:38 »
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@Andi:

Denk Klappenauspuff ist Klappenauspuff...

zb hier

https://shopware.power-parts.de/shop/online-shop/dodge-ram-pickup/auspuffanlagen-zubehoer/sport-auspuffanlage-doppelrohr/dodge-ram-2009-2018/28871/sport-auspuffanlage-big-one-black-cut-out-klappen-auspuffanlage-dodge-ram-1500-5-7l-bj-2009-2018?c=3971

Bekommst Du ohne Probleme eingetragen, kenne 3, die die Anlage verbaut UND eingetragen haben, 2 aus Bayern, einer aus Hessen.

Nach deiner Aussage würden 2 große US Car Händler aus der Münchner Ecke und noch div andere, alle ihren Kunden Klappenanlagen einbauen, bzw verkaufen, die eingetragen sind, aber trotzdem nicht legal. Sorry, aber ich glaub das irgendwie mal nicht...!

Was den Umgang mit den ursprünglichen Thread betrifft: irgendwie wird hier mit zweierlei Maß gemessen! Der Thread wurde geschlossen, weil nicht legal (angeblich....), aber Threads über nachträglich verbaute LEDs in der Kennzeichenbeleuchtung, oder Aufkleber für die 3. Bremsleuchte etc. werden fröhlich weiter laufen lassen.... Naja, kann sich jeder seinen Teil zu denken...  


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Re: Expertenfrage Sporttaste Klappenauspuff anhängen 2.0
« Antwort #18 am: 29.03.2018, 07:12 »
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Guten Morgen zusammen,

zu den Luftfahrwerken: Mag sein, dass es mittlerweile tatsächlich welche mit Gutachten gibt, allerdings heißt das noch lange nicht, dass das auch so bleibt. Ich kenne solche Gutachten und das wären nicht die ersten, die zurückgezogen wurden.

Und @Rene: Du hast mich falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, dass es pauschal unzulässig ist eine Klappenanlage zu verbauen. Falls die Geräuschwerte offen und geschlossen eingehalten werden kannst Du quasi einbauen und abnehmen was Du willst. Zudem sinkt der Staudruck was auch eine der Vorgaben ist. Wenn dadurch mehr Leistung entsteht und das alles protokoliert ist (inkl. der Abgaswerte), dann ist vieles machbar. Grad bei den US-Fahrzeugen, die mit vergleichsweise hohen Stückzahlen importiert werden, kann es gut sein, dass die einschlägig bekannten Firmen auch viel Geld für entsprechende Gutachten in die Hand nehmen.
Zudem steht in der von Dir vorgeschlagenen Anlage sogar, dass sie staudruckgesteuert ist. Was ja wie bei der Record Monza selbstverständlich zulässig sein kann.
ABER eines ist definitiv sicher, FALLS die OFFENE Klappenanlage die Geräuschwerte nicht einhält, ist eine manuelle Schaltung nach aktueller Lage definitiv nicht mehr abnahmefähig! Es gibt dazu relativ oft neue Vorgaben und seit einigen Monaten ist das ausgeschlossen worden.

Sodala, damit ist das Thema meines Erachtens ausgiebig diskutiert worden. Es gibt viele Anlagen mit ABE oder Teilegutachten oder OEM. Da steckt viel Gehirnschmalz und Geld dahinter und bei OEM auch Gesetzeslücken auf europäischer Ebene. Aber für nationale Einzelabnahmen gilt wie der Name schon sagt nationales Recht und das ist leider oder manchmal auch zum Glück recht streng. Hessen ist da wie Du sagst ganz extrem.
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