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Autor Thema: Muss ein Recarositz eingetragen werden??  (Gelesen 3708 mal)

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Schnuuff

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Muss ein Recarositz eingetragen werden??
« am: 23.12.2012, 10:33 »
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Hallo,

ich hab meien Recarositz nach Österreich verkauft und nun das Problem, dass ich keine ABE für den Sitz habe. Daher meine Frage: Muss der Sitz eingetragen werden, ggf auch der Entfall des Seitenairbags?

ANsonsten allen ein frohes Fest.

Schnuuff

Toelja

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Re: Muss ein Recarositz eingetragen werden??
« Antwort #1 am: 23.12.2012, 15:29 »
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Der Käufer in Österreich sollte sich bei den für ihn in Österreich zuständigen Organisationen (vergleichbar TÜV) erkundigen, was gemacht werden muß, um den Sitz legal einbauen zu dürfen.

Für den Sitz dürfte es in Deutschland eine ABE geben, fehlt Dir nur das Papier, so fordere es von Recaro an. Ob es auch für Österreich gilt? Wenn die Prüfung EU-mäßig erfolgt ist, bestimmt. Aber das wissen Recaro oder die Österreicher am besten.
Wenn einer richtig gut ist, zahlt sich das aus.
Und wenn ich etwas transportieren will, nehme ich den Ducato!

Wer kleine Hunde nicht liebt, liebt auch die Menschen nicht.

Race500

Re: Muss ein Recarositz eingetragen werden??
« Antwort #2 am: 24.12.2012, 11:04 »
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Schau mal auf der RECARO Hompage nach - die haben alle ABEs von allen Sitzen online stehen... einfach nach der KBA Nummer des Sitzes schauen und die ABE ausdrucken.
Und ja, alle RECAROs müssen eingetragen werden - trotz ABE. Steht in den neuen ABEs vorne mit drin. Einfaches Mitführen reicht nicht mehr - wegen des Airbagsystems.
mein 500e: ICON mineralgrey; Tuning: Pedalbox DTE, Tieferlegung zuerst mit H u. R Federn 30/25mm - optisch mega, aber wegen unkomfortabel wieder rausgeflogen - jetzt Eibach Pro Kit 20/20mm; HA 5mm Distanzen und viele, viele 17er und 16er =)