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Autor Thema: Kilometererstattung bei Leasingrückgabe  (Gelesen 4145 mal)

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Schnuuff

  • Gast
Kilometererstattung bei Leasingrückgabe
« am: 26.11.2012, 06:07 »
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Guten Morgen liebe Fiat-Gemeinde,

im Januar läuft nach 5 Jahren der Leasingvertrag aus. Ich beabsichtige, den Wagen zu behalten. Restwert liegt bei 2.900,-€.

Aber mein Händler ist nicht bereit, die Minderkilometer - immerhin derzeit noch 20.000 - zu erstatten. Die Erstattung gibt es nach seiner Meinung nur dann, wenn ich den Kleinen zurückgebe.

Nun könnte ich ihn ja abgeben und ein paar Tage später kaufen, theoretisch.

Wie ist EUre meinung dazu?

LG Schnuuff

Leylamya

Re: Kilometererstattung bei Leasingrückgabe
« Antwort #1 am: 26.11.2012, 07:16 »
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Hallo!

Hast du einen Killometer- oder einen Restwertvertrag?

Wenn du den Wagen behaltest, musst du auch keine Nachzahlung leisten (Schäden, Wertminderung etc.), dann kann auch der Leasinggeber, meistens die Bank, nicht zur Nachzahlung verdonnert werden.

Viele Grüße
Daniela

BalthasarBlume

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Re: Kilometererstattung bei Leasingrückgabe
« Antwort #2 am: 26.11.2012, 08:03 »
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Dem kann ich nur aus eigener Erfahrung beipflichten. Die Rechnerei geht erst los, wenn man den Wagen zurückgibt. Ich war beim letzten ganz froh darüber, denn ich hatte deutlich zu viel Kilometer drauf, für die ich dann aber auch nicht zahlen musste.
Liebe Grüße
Wiebke :winkewinke:

DerDuke

  • Gast
Re: Kilometererstattung bei Leasingrückgabe
« Antwort #3 am: 03.12.2012, 11:19 »
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Wenn du einen Restwertvertrag hast, dann musst du (egal wie viele km dann wirklich drauf sind oder auch der eine oder andere kleine Schaden) genau das bezahlen, was als Restwert vereinbart wurde.

Wenn du Kilometerleasing hättest, dann würdest du den Restwert wohl nicht mal wissen und könntest den Wagen auch nicht so einfach zum Restwert kaufen, da der Wagen dann zuerst an den Händler zurück geht, dort abgerechnet wird (Mehr/Minderkilometer, Schäden) und vom Händler dann zu einem Preis verkauft wird, den der Händler für richtig hält.

---> Restwertleasing: Du bezahlst genau den vereinbarten Restwert. Oder wie stellst dir das jetzt vor? Du bekommst noch massig Geld für Minderkilometer zurück und bezahlst dann für das Fahrzeug fast nichts mehr (wird wohl noch mehr als 2900€ wert sein).

Wenn du nach dem Restwertleasing das Fahrzeug kaufst ist es (fast) wie ne Ballonfinanzierung:
1. Du hast ne Anzahlung (oder auch nicht)
2. bezahlst monatliche Raten
3. und hast dann ne Schlussrate.

Blöd is nur, wenn der Restwert zu niedrig angesetzt wird, du dann aber kein Vorkaufsrecht besitzt, das heißt der Händler das Fahrzeug zu einem sehr günstigen Kurs kaufen kann (dir vor der Nase wegkauft). Gibst du das Fahrzeug zurück, dann wird abgerechnet. Anders rum is natürlich schlecht, wenn ein viel zu hoher Restwert angesetzt wird, man das Fahrzeug dann aber nicht kaufen will (--> sehr hohe Nachzahlung bei Vertragsende möglich).