Wenn ein E-Prüfzeichen (egal welche Zahl hinter dem E steht) vorhanden ist, so werden keine weiteren Unterlagen benötigt!
Anhand der weiteren auf dem Scheinwerfer befindlichen Bezeichnungen kann man ganz genau ersehen, für welchen Verwendungszweck der Scheinwerfer zugelassen ist.
Die Forderung nach einer ABE ist unnötig, da Beleuchtungseinrichtungen bauartgenehmigungspflichtige Teile sind und daher keine ABE sondern wenn dann eine ABG haben, was aber durch das Prüfzeichen ausreichend dokumentiert ist.
@ kawa19
Und auch auf die von Dir ausgewählten Scheinwerfer trifft es ebenfalls zu. Lichtausbeute und Optik wären zwei Gründe mir diese Teile nie an einen 5i zu schrauben.
Du hast Xenonscheinwerfer, da wird es eh nicht funktionieren!
Gruß F-500
