Die originalen Halogen-Scheinwerfer mit Xenon-Leuchtmittel ausrüsten kann NIE legal sein.
Selbst wenn man eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüstet, fehlt mindestens noch die Automatische Leuchtweitenregulierung (§50 Abs. 10 StVZO).
Das Problem ist, dass der Leuchtpunkt, also der Punkt von dem die Lichtstrahlen ausgehen, bei Xenon-Gasentladungslampen und Halogen-Lampen an völlig anderer Stelle stehen und auch andere physikalische Eigenschaften haben.
Ein Scheinwerfer hat neben dem E-Zeichen auch immer verschiedene Prüfzeichen, für Leuchteigenschaften, für die er gebaut/geprüft worden ist.
Bei Halogenscheinwerfern steht demnach auch immer HC/HR oder HCR oder ähnliches drauf. Bei einem Xenon-Scheinwerfer steht DC/HR oder DCR oder so drauf.
Xenon-Scheinwerfer sind, was die innere Anordnung (wie das Licht reflektiert werden soll, etc) angeht und durch ihre Beschichtungen ganz anders gebaut als Halogenscheinwerfer.
Ich bin beruflich in diesem Bereich unterwegs und kenne in ganz Deutschland nicht einen einzigen Fall, dass jemand es geschafft hat einen Halogenscheinwerfer mittels Lichttechnischem Gutachten auf einen Xenon-Scheinwerfer umzuändern.
Man kann zwar einen nicht so klugen TÜVer finden, der einem das einträgt - legal wird es deswegen trotzdem nicht.
Im Falle eines Unfalls, der unter Umständen mit der Blendung der Verkehrsteilnehmer zusammen hängt, kann das fette Regressansprüche zur Folge haben.
Mal davon ab, dass die Polizei mittlerweile auch immer besser geschult ist, und man dann ne Owi (§30 StVZO) rüber bekommt -> 90 Euro / 1 Punkt.
Gab es nicht bei der Registrierung die Anmerkung, dass man keine illegalen Umbauten hier im Forum besprechen darf? *duck-und-weg*