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Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.
Gestern war es bei uns schön nebelig. Und obschon ich eigentlich gar nichts von Nebelscheinwerfern halte, habe ich sie angemacht, da sie ja nunmal an meinen Fahrzeug verbaut sind. Tja, und dann war der Nebel irgendwann weg und ich wollte die Nebelscheinwerfer wieder ausmachen. Hierzu muss man bekanntlich den Knopf für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte noch zwei Mal drücken.Hierbei geht unweigerlich die Nebelschlussleuchte kurzzeitig an.Dies ist ja nur dann erlaubt: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.Etwas weiter gesponnen: Da ich ja davon weiß, handelt es sich um Vorsatz, und das Verwarnungsgeld kann verdoppelt werden.
Das ist doch eine Lächerlichkeit. Bei vielen Fahrzeugen gibt es für die beiden Lampen nur einen Schalter.Zeig mir den Polizisten, der dir dafür eine Verwarnung ausstellt! Bei uns in Bayern sicher nicht!!!
Äh.. wie lange braucht ihr um nen' Knopf 2x zu drücken Da geht die Nebelschlussleuchte max. für 1/10sec. an.Hat überhaupt einer kontrolliert ob's wirklich so ist ? wäre ja theoretisch möglich das die Schlussleuchte erst leicht verzögert angeht wenn der Schalter nur 1x gedrückt wird, für den Fall das gleich nochmal gedrückt wird um die Nebelscheinwerfer abzuschalten.(Geht ja bestimmt über den Bodycomputer wäre also kein Problem da ne' kleine Zeitverzögerung einzubauen)