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Autor Thema: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!  (Gelesen 7200 mal)

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Zwei500er

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Gestern war es bei uns schön nebelig. Und obschon ich eigentlich gar nichts von Nebelscheinwerfern halte, habe ich sie angemacht, da sie ja nunmal an meinen Fahrzeug verbaut sind.
Tja, und dann war der Nebel irgendwann weg und ich wollte die Nebelscheinwerfer wieder ausmachen.

Hierzu muss man bekanntlich den Knopf für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte noch zwei Mal drücken.
Hierbei geht unweigerlich die Nebelschlussleuchte kurzzeitig an.

Dies ist ja nur dann erlaubt: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.

Etwas weiter gesponnen: Da ich ja davon weiß, handelt es sich um Vorsatz, und das Verwarnungsgeld kann verdoppelt werden.


Das finde ich eigentlich ne Frechheit. Da muss Fiat ganz schnell was verbessern, z.b. durch Unterteilung des Schalters.

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diavoletto

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #1 am: 12.02.2008, 09:44 »
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Licht kurz aus machen und wieder an machen sollte doch IMHO auch gehen, denn die Nebler gehen doch nur bei eingeschaltetem Abblendlicht (bei mir zumindest). Habs aber noch nicht probiert!

Ausserdem, bei den vielen Blindgängern auf unseren Straßen die auch bei Sonnenschein mit Nebelschlussleuchte fahren, fällt das garnicht auf wenn Du mal ne Sekunde Deine anmachst. Nur nicht wundern, wenn ich dann daneben stehe und Dir den Tipp gebe, die Fenster innen mal zu putzen, dann isses nicht mehr so neblig 8)
Ich bin der große Bruder von Michi :hehehe:


Trinke nie zu viel, denn die letzte Flasche, die draufgeht, könntest du selbst sein.

Tigger

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #2 am: 12.02.2008, 10:07 »
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Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.




 
Und nicht nur das, bei eingeschalteter NSL darf auch nicht schneller als 50 Km/h gefahren werden! (wissen wohl auch die wenigsten)   ;D

Aber mal im Ernst. Das gleiche Problem stellte sich bei meiner Probefahrt ein. Ich finde auch, daß das mit dem gemeinsamen Schalter für NSW und NSL eine unglückliche Lösung ist.  >:(
Am besten und schnellsten geht es wohl wirklich, wenn man das Licht kurz ausschaltet. Geht eigentlich sehr schnell, da es am Hebel keine Standlichtstellung gibt.  ;)

Gruß, Tigger

stefanb155

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #3 am: 12.02.2008, 11:33 »
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Äh.. wie lange braucht ihr um nen' Knopf 2x zu drücken  ::)

Da geht die Nebelschlussleuchte max. für 1/10sec. an.

Hat überhaupt einer kontrolliert ob's wirklich so ist ? wäre ja theoretisch möglich das die Schlussleuchte erst leicht verzögert angeht wenn der Schalter nur 1x gedrückt wird, für den Fall das gleich nochmal gedrückt wird um die Nebelscheinwerfer abzuschalten.

(Geht ja bestimmt über den Bodycomputer wäre also kein Problem da ne' kleine Zeitverzögerung einzubauen)

wewo

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #4 am: 12.02.2008, 19:32 »
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Gestern war es bei uns schön nebelig. Und obschon ich eigentlich gar nichts von Nebelscheinwerfern halte, habe ich sie angemacht, da sie ja nunmal an meinen Fahrzeug verbaut sind.
Tja, und dann war der Nebel irgendwann weg und ich wollte die Nebelscheinwerfer wieder ausmachen.

Hierzu muss man bekanntlich den Knopf für Nebelscheinwerfer und -schlussleuchte noch zwei Mal drücken.
Hierbei geht unweigerlich die Nebelschlussleuchte kurzzeitig an.

Dies ist ja nur dann erlaubt: Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.


Also begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der die Nebelscheinwerfer ausschalten will und die Sichtweite durch Nebel >50m ist.

Etwas weiter gesponnen: Da ich ja davon weiß, handelt es sich um Vorsatz, und das Verwarnungsgeld kann verdoppelt werden.
 


Das ist doch eine Lächerlichkeit. Bei vielen Fahrzeugen gibt es für die beiden Lampen nur einen Schalter.

Zeig mir den Polizisten, der dir dafür eine Verwarnung ausstellt! Bei uns in Bayern sicher nicht!!!

Zwei500er

  • Gast
Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #5 am: 12.02.2008, 20:05 »
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Zitat
Das ist doch eine Lächerlichkeit. Bei vielen Fahrzeugen gibt es für die beiden Lampen nur einen Schalter.

Zeig mir den Polizisten, der dir dafür eine Verwarnung ausstellt! Bei uns in Bayern sicher nicht!!!

Nun, wo beginnt die "Lächerlichkeit", wo endet sie? Fahrer von hochpreisigen, schnellen Pkw finden sicherlich auch zum Teil unsere Fiat 500 lächerlich.

Derjenige, der aus Boshaftigkeit einen Kratzer in unseren neuen Fiat 500 macht hält das vermutlich auch für lächerlich, da er schon den ein oder anderen Pkw bei den Maikrawallen in Berlin in Brand gesetzt hat.

Ich denke, jeder sollte seine Lächerlichkeits-Schwelle selbst definieren.

Jedenfalls halte ich mich so weit möglich an Gesetze, und dazu gehört nunmal auch die aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes erlassene Straßenverkehrsordnung.



Ãœberdies bin ich der Meinung, dass die Nebelschlussleuchte eine der sinnlosesten Erfindungen der Menschheit ist.

Wenn man nichts sieht, muss man langsam fahren. Die Nebelschlussleuchte wird heutzutage regelmäßig als Orientierungshilfe zum schnelleren Fahren missbraucht. Dafür ist sie nicht gedacht.

Mittlerweile scheint auch ein Mückenschwarm auf der Autobahn zu reichen, um die Pkw-Fahrer dazu anzuhalten, ihre Nebelschlussleuchten anzumachen. Das Ausschalten wird dann vergessen.

Und da ich regelmäßig über Pkw-Fahrer fluche (!!!) die ihre Beleuchtungseinrichtungen nicht Gesetzeskonform einsetzen,  möchte ich nicht selber dazu gehören!

Ich glaube, da hat Fiat einfach mal das Design in den Vordergrund gerückt und nicht weit genug gedacht.

Meine Freundin und ich haben unseren 500er dennoch lieb.


 

jx444

  • Gast
Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #6 am: 12.02.2008, 20:22 »
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Meinst du ernsthaft das aufblinken der Schlussleuchte beim ausschalten des Nebelscheinwerfers? Also so klick-klick? Wobei zwischen erstem klick und zweiten klick etwa 0,094384 Sekunden vergehen?
Hmmm, also so eng würde ich das nicht sehen.

Maik#56

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #7 am: 12.02.2008, 20:26 »
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seh es nicht so eng...du fährst ja bestimmt auch mal schneller als erlaubt

Eldritch

  • Gast
Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #8 am: 13.02.2008, 08:14 »
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Äh.. wie lange braucht ihr um nen' Knopf 2x zu drücken  ::)

Da geht die Nebelschlussleuchte max. für 1/10sec. an.

Hat überhaupt einer kontrolliert ob's wirklich so ist ? wäre ja theoretisch möglich das die Schlussleuchte erst leicht verzögert angeht wenn der Schalter nur 1x gedrückt wird, für den Fall das gleich nochmal gedrückt wird um die Nebelscheinwerfer abzuschalten.

(Geht ja bestimmt über den Bodycomputer wäre also kein Problem da ne' kleine Zeitverzögerung einzubauen)

Sie geht ganz kurz an. Also keine Zeitverzögerung. Empfinde ich aber als nicht schlimm. Hauptsache meine Mittelkonsole hat nicht 500 Knöpfe wie es mittlerweile ist. Keep it simple - wenn ich mit IDrive etc. ansehe, wo ich 3-4 Schritte brauche um eine Sitzheizung anzumachen oder zig Untermenüs habe um irgendwelche Einstellungen zu machen wird mir anders - das ist ein deutlich größeres Sicherheitsrisiko weil man von der Strasse abgelenkt ist, weil man mit der Elektronik kämpft....dann lieber einen Knopf den ich zweimal drücke  ;D

diavoletto

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Re: Ordnungswidrigkeit nach Nebelscheinwerferbenutzung!
« Antwort #9 am: 13.02.2008, 08:46 »
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Ich finde auch, lieber weniger Knöpfe mit sinnvoller Verwendung als ein Kuddelmuddel a la BMW oder ne Knöpfeorgie wo man sich dann hinten und vorne nicht mehr auskennt. Man muß das ganze relaxt sehen, was solls wenn hinten mal kurz die Nebelleuchte aufblitzt? Bringt keinen um und hat den Vorteil, daß der neugierige Hintermann wieder etwas mehr Abstand lässt 8) Ein Ticket wird man für das kurze Aufleuchten sicher nicht bekommen...
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