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Konkrete Leasingfrage
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Autor
Thema: Konkrete Leasingfrage (Gelesen 6002 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
faydie
Gast
Konkrete Leasingfrage
«
am:
23.12.2008, 17:49 »
Hallo ihr Lieben,
eigentlich wollte ich gestern die Unterlagen zur Bestellung meines Emilio abschicken.
Allerdings bin ich wegen eines gewissen Umstands leicht irritiert und wollte erst hier nach einer ErklÀrung suchen.
Die rechtlichen Grundlagen sind mir klar: Leasinggeber ist EigentĂŒmer, ich bin die Besitzerin und mein HĂ€ndler die BrĂŒcke zwischen LG und LN.
Ich möchte das Auto definitiv leasen und nicht kaufen.
Mein HĂ€ndler hat mir folgenes Anschreiben geschickt:
..."anbei ĂŒbersenden wir Ihnen zwei Ausfertigungen des KAUFvertrages und des LEASINGvertrage. Bitte senden Sie uns jeweils eine Ausfertigung gegengezeichnet per Post an angegebene Adresse zurĂŒck." ...
Im Einzelnen: Der
Kaufvertrag
(nochmal: ich möchte das Auto nicht kaufen!) bezieht sich auf das RechtsverhÀltnis zwischen dem
HĂ€ndler
und mir und ist mit Briefkopf des HĂ€ndlers versehen.
Der
Leasingvertrag
(Kilometervertrag) bezieht sich auf das RechtsverhÀltnis zwischen dem
Leasinggeber
und mir, Briefkopf des Leasinggebers.
Dass ich fĂŒr ein LeasingverhĂ€lntis einen Leasingvertrag unterschreiben muss, ist mir klar. Aber was soll die Geschichte mit dem Kaufvertrag?
Ist das so ĂŒblich? Ist es in Ordnung? Kann ich das unterschreiben?
Danke fĂŒr eure Hilfe!!
GrĂŒĂe, faydie
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a3kornblume
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Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #1 am:
23.12.2008, 18:23 »
Mmmh:
Also: Der HĂ€ndler verkauft das Fzg. an die Bank - du, als Kunde, `mietest` das Fzg. dann. Festgehalten wird das im Leasingvertrag.
Das mit dem zusÀtzlichen Kaufvertrag leuchtet mir gerade auch nicht ein..
( Hier sind ja einige Fiat VerkÀufer im Forum - vielleicht meldet sich da ja mal jemand zu..
)
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a3kornblume
Von Anfang 2008 (~000.000km) bis Ende 2013 (~150.000km):
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nima
Gast
Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #2 am:
24.12.2008, 06:23 »
Hallo faydie,
ist dies wirklich ein Kaufvertrag oder ein Vertrag zur Bestellung des 500? Dies ist ein Unterschied.......
Ich Frage nur mal so doof, weil ich z.B. habe nie einen Kaufvertrag unterzeichnet und ich habe ihn Bar bezahlt.
Das einzige was ich beim HĂ€ndler Unterschrieben habe, war eine "Verbindliche Bestellung".
Bei meiner Freundin (andere Marke), die ihr Auto auch geleast hat, War das Àhnlich. Allerdings war es kein Kaufvertrag, sondern wie bei mir eine "Bestellung".
Sie hat die Bestellung und den Leasingvertrag unterschrieben mĂŒssen.
Ciao und GrĂŒĂe nima
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a3kornblume
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Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #3 am:
24.12.2008, 12:52 »
Zitat von: nima am 24.12.2008, 06:23
(...)
"Verbindliche Bestellung"
(...)
Das wÀre noch das logischte..
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a3kornblume
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faydie
Gast
Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #4 am:
24.12.2008, 13:17 »
Ja, so habe ich mir das auch zusammengereimt...
Also, dass das wohl der Auftrag fĂŒr eine verbindliche Bestellung ist.
Die haben da wohl nur ein Formular und deswegen steht "Neuwagen-Kaufvertrag" drauf.
Der HĂ€ndler hat mir jetzt schriftlich zugesichert, dass ich beides unterschrieben zurĂŒcksenden muss.
Allerdings mal wieder mit 2 gravierenden Fehlern:
Er sagt ich muss die Summe von (Bruttopreis des Fahrzeugs) nur mittels Leasingraten bezahlen. Aber ich zahl ja nicht den Bruttopreis des Fahrzeuges ab, sondern wesentlich weniger...
Es ist echt zum verweifeln...
Und unterschrieben hat er die Zusicherung auch nicht wie von mir gewĂŒnscht..
Es geht ja nicht um nen IPod fĂŒr 200 âŹ..
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Toelja
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Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #5 am:
24.12.2008, 14:53 »
Ich kenne mich mit Leasing nicht aus, das vorweg. Aber wenn auf einem Vertrag Kaufvertrag steht, dann ist das ein Kaufvertrag. Und wenn es kein Kaufvertrag sein soll, dann kann der HĂ€ndler das auf dem Formular ja Ă€ndern und entsprechend gegenzeichnen. Es gilt das geschriebene Wort, mĂŒndliche Nebenabreden sind nicht gĂŒltig. Das steht auch meist in solchen VertrĂ€gen.
FrĂŒher, ja ich bin schon Ă€lter, gab es ĂŒberhaupt keine KaufvertrĂ€ge, sondern nur BestellantrĂ€ge. Als KĂ€ufer war man daran gebunden, der VerkĂ€ufer konnte diesen dann annehmen oder ablehnen. Durch die AuftragsbestĂ€tigung des HĂ€ndler wurde aus dem Antrag ein Vertrag.
Und ich habe fĂŒr meinen 500er auf einer "Verbindlichen Neuwagenbestellung" unterschrieben und dann bar bezahlt.
Wenn das alles etwas wirr ist, was der HĂ€ndler da macht, einfach mit der Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen und beraten lassen.
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Wenn einer richtig gut ist, zahlt sich das aus.
Und wenn ich etwas transportieren will, nehme ich den Ducato!
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Snopy
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Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #6 am:
24.12.2008, 22:05 »
Also ich habe jetzt gerade mal meine Bestellung rausgesucht.
Ich habe meinen zwar finanziert und nicht geleast, aber bis auf den Leasingvertrag, sollte ja alles gleich sein.
Da alle FIAT HĂ€ndler ja ĂŒber ein System arbeiten, mĂŒssten die AblĂ€ufe eigentlich bei allen identisch sein. Bei meiner Neuwagenbestellung, steht in ganz Fett: "Verbindliche Neuwagenbestellung"
Diese musste ich unterschreiben und im Anschluss noch 3 Unterschriften fĂŒr die Finanzierung leisten.
Vielleicht hilft dir das ja etwas weiter.
GrĂŒĂe
Snopy
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Augsburger83
Gast
Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #7 am:
31.12.2008, 16:36 »
Hallo faydie,
hast jetzt schon alles klÀren können? Waren alles die richtigen Papiere ?
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faydie
Gast
Re: Konkrete Leasingfrage
«
Antwort #8 am:
31.12.2008, 17:23 »
Naja nicht so richtig, aber Not macht ja bekanntlich erfinderisch.
Hatte den HĂ€ndler gebeten, mir schriftlich und unterschrieben zu bestĂ€tigen, dass ich das Auto nicht kaufe sondern fĂŒr insgesamt soundsoviel Euro lease.
Das war dann aber eher so ein "kurz vor den Feiertagen- Schreiben". Ohne Unterschrift und fĂŒr mich quasi wertlos.
Also war ich so frei und hab ihm das Schreiben, das ich gern hÀtte, per Mail geschickt, hab gesagt er solls ausdrucken und mir unterschrieben schicken. Hat er jetzt letztlich - kommentarlos - gemacht. Schon irgendwie blöd, wenn das so laufen muss, aber sonst zieht sich das ja noch ewig...
Dann hab ich auf dem Kaufvertrag immer das Wort "Kaufvertrag" durchgestrichen und hab "verbindliche Bestellung eines Leasingfahrzeugs" hingeschrieben...
Der Leasingvertrag ist ganz normal, nur der Kaufvertrag sollte halt eig. ne verbindliche Bestellung sein *seufz*
Bin ich ja mal gespannt, ob das jetzt so akzeptiert wird... :/
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