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Autor Thema: An die Rechtsexperten  (Gelesen 10812 mal)

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cknopp

  • Gast
An die Rechtsexperten
« am: 21.09.2008, 16:53 »
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In der Hoffnung, dass sich einer von euch mit der entsprechenden Gesetzgrundlage auskennt und weiss welche Unterlagen man braucht.

So soll der 500 nächste Woche gekauft und angemeldet werden:

1. Mein Vater ist Käufer laut Kaufvertrag (hat den Unterschrieben)
2. Meine Mutter ist Versicherungsnehmer (ich und der 500 darin versicher)
3. Ich soll der Besitzer sein (im Fahrzeugbrief eingetragen)

Ein bisschen kompliziert wenn drei Leute an Kauf und Zulassung eines Autos beteitigt sind ;)
Mein Vater ist kommende Woche auf Geschäftsreise und dann würde ich mein Auto gerne alleine abholen. Müsste dann mein Vater mir in irgendeiner Hinsicht eine Vollmacht ausstellen? Könnte das irgendwie problematisch sein, wenn ich das Auto dann nächste Woche abhole, bezahle und die Unterlagen abgebe, obwohl mein Vater den Kaufvertrag unterschrieben hat?

Wenn ja wie sieht denn dann so eine Vollmacht aus? Einfach ein Schreiben, in dem steht, dass ich der Besitzer vom Auto sein soll und es auch bezahle und in Empfang nehme?

Gruß,
Chris

Toelja

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #1 am: 21.09.2008, 17:27 »
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Dass Papa den Kaufvertrag unterschrieben hat, interessiert die Zulassungsstelle ĂŒberhaupt nicht. Da muß man auch keinen Kaufvertrag vorlegen.

Wenn Du volljĂ€hrig bist, kannst Du das Auto auf Deinen Namen zulassen, ohne von irgend jemanden eine Vollmacht zu benötigen. Du mußt nur im Besitz des KFZ-Briefes (Zulassungsbescheinigung II) sein.

Die Zulassungsstelle will eine Doppelkarte sehen. Dass die Versicherung dann auf Mama lĂ€uft und deren SF-Rabatt angerechnet wird, muß die Versicherung akzeptieren, das interessiert die Zulassungsstelle nicht.

So zumindest mein Kenntnisstand hier in Braunschweig. Es kann aber bei anderen Zulassungsstellen anders gehandhabt werden. Notfalls bei der zustĂ€ndigen Zulassungsstelle vorher nachfragen. Ach ja, einen gĂŒltigen Ausweis nicht vergessen. Ersatzweise einen gĂŒltigen Reisepass mit MeldebestĂ€tigung.

Nachtrag: Ob der AutohÀndler Dir das Auto herausgibt, obwohl Du das Geld dabei hast und Papa im Kaufvertrag steht, wÀre mit dem HÀndler zu klÀren. HÀndler und Zulassungsstelle sind zwei verschiedene Paar Schuhe.
Wenn einer richtig gut ist, zahlt sich das aus.
Und wenn ich etwas transportieren will, nehme ich den Ducato!

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cknopp

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #2 am: 21.09.2008, 17:32 »
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danke für die schnelle Antwort! Das hört sich ja schonmal gut an...
Volljährig bin ich ja auch  ;D

Okay die Zulassungsstelle wird es nicht interessieren... Was ist aber mit Fiat???

Was den Fiathändler betrifft wird es ihm hoffentlich auch egal sein, dass ich der Besitzer sein soll aber mein Vater den Kaufvertrag unterschrieben hat. Solange er das Geld bekommt ist es ihm bestimmt egal ob ich oder der eigendliche Käufer den Wagen in Empfang nimmt. Hoffe ich zumindest  :-\

Oder sagt der da: "Moment mal, sie sind aber nicht der Käufer laut Kaufvertrag"
Mein Vater wäre ja dann auch nicht dabei, da der momentan in Portugal ist

cknopp

  • Gast
Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #3 am: 21.09.2008, 17:36 »
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Nachtrag: Ob der AutohÀndler Dir das Auto herausgibt, obwohl Du das Geld dabei hast und Papa im Kaufvertrag steht, wÀre mit dem HÀndler zu klÀren. HÀndler und Zulassungsstelle sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Okay hab grade deinen Nachtrag gelesen...

Toelja

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #4 am: 21.09.2008, 17:37 »
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Solange er das Geld bekommt ist es ihm bestimmt egal ob ich oder der eigendliche KĂ€ufer den Wagen in Empfang nimmt. Hoffe ich zumindest  :-\

GrundsÀtzlich wird es dem HÀndler egal sein, wenn Sohnemann das von Papa bestellte Auto abholt und auch noch bezahlt.

Der Satz als solcher ist nur nicht ganz richtig. Wenn nĂ€mlich vor Dir ein Fremder Deinen 500er abholt und bezahlt, wird es dem HĂ€ndler nicht egal sein die Kohle bekommen zu haben. Denn dann wirst Du ihn fĂŒr die erneute Wartezeit sicher verklagen, daß es nur so rauscht.  ;D
Wenn einer richtig gut ist, zahlt sich das aus.
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cknopp

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #5 am: 21.09.2008, 17:47 »
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Denn dann wirst Du ihn fĂŒr die erneute Wartezeit sicher verklagen, daß es nur so rauscht.  ;D

Aber hallo....
Da wĂŒrde ich nicht in der Haut des Fiat VerkĂ€ufers stecken wollen  ;D

Mike

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #6 am: 21.09.2008, 18:13 »
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Hmmm... haste zwar nicht nach gefragt, aber ich geb trotzdem meinen Senf dazu:
Wenn Versicherungsnehmer (deine Mutter) und Halter (Du) nicht identisch sind, berechnen die Versicherungen in der Regel höhere PrÀmien. Erkundige dich sicherheitshalber vorher.
Denke mal, dass es gĂŒnstiger ist, wenn deine Mutter Halter UND Versicherungsnehmerin ist. Ist doch wurscht, wenn deine Mutter im Brief steht......

Zum Thema:
Hab hier von meinem fFH eine Vollmacht zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde liegen (bin ja auch nÀchste Woche dran 8) ):
Der Halter muss unterschreiben, seinen Ausweis beifĂŒgen und eine EinzugsermĂ€chtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer erteilen- mehr nicht.
Schöne GrĂŒĂŸe
Martin


"Zu viel Kompetenz macht unsympathisch" (frei nach Bernd Stromberg)

chain

Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #7 am: 21.09.2008, 18:31 »
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Mike war schneller und das Forum schwÀchelt...
Genau das ! Besser Halter und Versicherungsnehmer ein Person. HĂ€ngt allerdings stark von der Versicherung ab...
Bei meiner war das frĂŒher auch deutlich besser ! Sind beide nicht identisch kostet das Aufpreis.
Unbedingt nachfragen.
Und das wegen der Steuer nicht vergessen...
« Letzte Änderung: 21.09.2008, 19:02 von chain »
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cknopp

  • Gast
Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #8 am: 21.09.2008, 19:09 »
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Denke mal, dass es gĂŒnstiger ist, wenn deine Mutter Halter UND Versicherungsnehmerin ist. Ist doch wurscht, wenn deine Mutter im Brief steht......

Der Halter muss unterschreiben, seinen Ausweis beifĂŒgen und eine EinzugsermĂ€chtigung zur Abbuchung der KFZ-Steuer erteilen- mehr nicht.

Wegen Versicherung frag ich mal einfach nach!
Muss Ausweis original beigefĂŒgt werden oder reicht eine Kopie?

Gruß,
Chris

Mike

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Re: An die Rechtsexperten
« Antwort #9 am: 21.09.2008, 19:10 »
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Original bitte gerne  8).
Schöne GrĂŒĂŸe
Martin


"Zu viel Kompetenz macht unsympathisch" (frei nach Bernd Stromberg)