Preiserhöhung
Erhöht der Hersteller in der Lieferzeit den Preis, kann der Verkäufer die Preiserhöhung weitergeben. Voraussetzung: Es wurde eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten vereinbart, und der Verkäufer hat eine entsprechende "Preisanpassungsklausel" in seinen Bedingungen. Eine Preissenkung dagegen muss der Verkäufer nicht weitergeben. Wurde die serienmäßige Ausstattung eines Modells ohne Preiserhöhung nach der Bestellung verbessert, etwa durch eine serienmäßige Klimaanlage, hat der Kunde ebenfalls keinen Anspruch auf diese neue, zusätzliche Ausstattung.